Deutschland: Behördenrufnummer 115 als Gebärdentelefon

Die einheitliche deutsche Behördenrufnummer 115 soll jetzt auch für gehörlose und hörbehinderte Menschen zugänglich werden. Am 26. April startet der D 115-Service ein Gebärdentelefon.

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Eine gesellschaftliche Gruppe, die diesen Service bislang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnte, soll so einen leichten Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung erhalten. Das über Video-Telefonie erreichbare D 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesinnenministerium aufgebaut.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 startete am 24. März 2009 in einem zweijährigen Pilotbetrieb und ist in den teilnehmenden Modellregionen inzwischen für etwa 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Langfristig soll dieser Service im gesamten Bundesgebiet angeboten werden.

Bürger und Unternehmen können über diese Rufnummer verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen der öffentlichen Verwaltung unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten erhalten.

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