Deutschland: E-Scooter in Bussen

Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) darf nicht weiter pauschal E-Scooter von der Beförderung ausschließen. Das hat am 12. Dezember 2015 das Oberlandesgericht in Schleswig entschieden.

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Trine Juel/Flickr

Geklagt hatte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). Er wollte im Eilverfahren durchsetzen, dass Nutzer von Scootern wieder in den Bussen mitgenommen werden, war aber beim Landesgericht zunächst gescheitert.

Der 1. Zivilsenat beim Oberlandesgericht urteilt nun anders als das Landesgericht: Die KVG darf danach nicht unterschiedslos alle E-Scooter von der Beförderung ausschließen, weil sie damit in unzulässiger Weise Menschen mit Behinderung benachteiligt.

BSK-Rechtsanwalt Lars Rieck meint zum Urteil: „Es bestätigt unsere Sichtweise, dass das ausnahmslose Beförderungsverbot von E-Scootern rechtswidrig ist.“ Das heutige Urteil sei ein wichtiger Schritt für die Inklusion und werde sich auf andere Verbote in Deutschland auswirken, so der Rechtsanwalt in einem ausführlichen Bericht auf der Webseite des Verbands.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, und der Landesvorsitzende vom Sozialverband Deutschland, Wolfgang Schneider, begrüßten das Urteil ausdrücklich, berichten die Kieler Nachrichten: Die KVG müsse nun schnell reagieren und das Pauschalverbot aufheben. Wolle sie künftig bestimmte E-Scooter-Modelle ausschließen, müsse sie dies genau begründen.

Bei der KVG selbst wollte man sich noch nicht äußern. Man wolle das Urteil zunächst prüfen. „Reagieren müssen aber auch die Produzenten von E-Scootern. Sie müssen die Hilfsmittel so gestalten, dass sie nicht vom Transport im ÖPNV ausgeschlossen werden dürfen“, forderte Hase.

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