Deutschland: Erste gehörlose Rechtsanwältin wird barrierefrei vereidigt

Am 27. Februar 2008 um 13 Uhr wird zum ersten Mal in der Geschichte der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg eine gehörlose Rechtsanwältin vereidigt.

Justitia
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Bei der Vereidigungszeremonie werden Reden und Eidesformel durch Gebärdensprachdolmetscher übersetzt, um damit die erforderliche Barrierefreiheit in der Kommunikation zu erreichen.

Frau Assessorin Judith Hartmann, die dann die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin führen darf, ist in der Kanzlei Menschen und Rechte angestellt, die sich auf Behinderten-, Medizin- und Antidiskriminierungsrecht spezialisiert hat. Sie ist wohl die einzige gehörlose, praktizierende Rechtsanwältin in der Bundesrepublik.

Während in der Vergangenheit körperbehinderte und auch blinde Menschen ihre Tätigkeit als RechtsanwältInnen aufgenommen haben, blieb gehörlosen Menschen der lange Weg des Jurastudiums mit zwei Staatsexamina in eine Rechtsanwaltskanzlei weitgehend versperrt. Das hat zu erheblichen Teilen damit zu tun, dass der Beruf der Rechtsanwältin als „mündlicher“ Beruf gilt, und dass es für gehörlose und schwer hörgeschädigte Menschen ohnedies sehr schwierig ist, ein Studium zu absolvieren.

Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache hat die Lage gehörloser und schwer hörgeschädigte Menschen erheblich verbessert, ebenso wie die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetze auf Landes- und auf Bundesebene. Auch der in vielen Gesetzen geregelte Rechtsanspruch auf Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen ist für die Verbesserung der beruflichen Lage gehörloser und schwer hörgeschädigter Menschen von erheblicher Bedeutung.

Frau Judith Hartmann, die nach einer Berufstätigkeit als Vermessungstechnikerin in Hamburg Jura studiert und ihr Referendariat absolviert hat, erhält vom Integrationsamt ein Budget für Arbeitsassistenz, das sie für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern verwendet.

Auch eine für ihre Behinderung erforderliche Arbeitsplatzausstattung ist öffentlich gefördert worden. Viele Fragen der konkreten Berufsausübung sind aber noch offen: Während die Gleichstellungsgesetze z.B. regeln, dass gehörlose Kläger und Beklagte Anspruch darauf haben, dass sie vor Gericht in der Amtssprache Deutsch in Gebärdensprache kommunizieren können, ist bislang offen, ob dieser Anspruch auf Barrierefreiheit auch für eine entsprechend behinderte Rechtsanwältin gilt.

Gegenwärtig bildet sich Frau Hartmann zur Fachanwältin für Sozialrecht fort. Sie bearbeitet in der Hamburger Kanzlei „Menschen und Rechte“ Mandate aus allen Bereichen des Sozialrechts, wird aber auch mit strafrechtlichen Mandaten betraut werden.

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