Deutschland: Gedenken in der Tiergartenstraße 4 in Berlin

Menschen mit Behinderungen sind als Opfer des Nazi-Regimes nicht vergessen und werden am 27. Januar um 15 Uhr in der Berliner Tiergartenstraße 4 mit einer Kranzniederlegung geehrt.

Überstellungsantrag Euthanasieanstalt
Wassermann, Franz

Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, erinnern Betroffene daran, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland gehörten.

Im sogenannten „T4-Programm“ wurden ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen ermordet. Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und zwangssterilisiert. Wissenschaftler führten an vielen weiteren medizinische Experimente durch.

Schon Jahre vor Beginn der NS-Diktatur entwickelte sich eine menschenverachtende Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen unterschied. „Diese Ideologie legte den Grundstein für die grausamen Taten der Nationalsozialisten. Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren die Vorläufer der späteren Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa“, so der Bundesbehindertenbeauftragte in einer Pressemitteilung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, mit dem auch an die Befreiung der Überlebenden von Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945 erinnert wird.

Hubert Hüppe: „Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden.“

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