Deutschland: Halbherzigkeit überwinden

Neun Jahre ist es nun schon her, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten ist.

Sigrid Arnade
ISL

Im Hinblick auf die immer noch vielfältigen und zum Teil immer noch neu aufgebauten Barrieren fordern die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das Netzwerk Artikel 3 die Verantwortlichen im Bund, den Ländern, Kommunen, in Unternehmen und Vereinen auf, endlich die Halbherzigkeit in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen zu überwinden.

„Viel zu oft wurde in den letzten neun Jahren die Politik des ‚Ja, aber‘ betrieben. Schöne Reden, so dass man denkt, die unmissverständliche Botschaft der UN-Behindertenrechtskonvention wäre verstanden worden, aber wenn man dann genau hinschaut, werden die ausgrenzenden Strukturen nun minimal geändert oder durch neue bürokratische Hürden wieder gestärkt“, erklärte Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3.

Dabei sei es unbestritten, dass die Suche nach politischen Kompromissen in einer Demokratie nicht leicht ist und zum politischen Prozess dazu gehöre, aber Menschenrechte dürften dabei nicht in Frage gestellt, bzw. weiter mit Füßen getreten werden.

Für Dr. Sigrid Arnade, die damals bei den Sitzungen zur Ausarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York immer wieder mit dabei war, ist für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine gute Partizipation ein zentraler Bestandteil. Dabei gehe es nicht nur um das einfache Dabeisein und informiert werden, es müssten klare Strukturen für eine ehrliche und effektive Partizipation geschaffen werden.

Hierfür seien auch entsprechende Ressourcen für die Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen nötig. Was mit dem Partizipationsfonds auf Bundesebene gestartet wurde, müsse auf Landes- und kommunaler Ebene konsequent fortgesetzt werden.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes ist eine äusserst komplexe Materie mit viel Verantwortung. Hierfür müssen Menschen mit Behinderungen die entsprechenden Schulungen, know how und finanziellen Ressourcen bekommen. Während zum Beispiel bei Verhandlungen mit Kostenträgern und Leistungserbringern diese auf ihre gut bezahlten JuristInnen und ReferentInnen zurückgreifen könnten, müssten behinderte Menschen dies immer noch weitgehend ehrenamtlich leisten. Und zuweilen gäbe es hierfür nicht einmal eine adäquate Aufwandsentschädigung bzw. Reisekosten. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kommt letztendlich allen zu Gute, das muss endlich auch so gesehen und mit Ressourcen versehen werden“, erklärte Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) anlässlich des neunten Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich