Deutschland: Meilenstein für mehr Chancengleichheit bei Arbeitsassistenz

Hat ein behinderter Mensch einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz oder handelt es sich dabei um eine Leistung, die im Ermessen der Integrationsämter steht?

Richterhammer und deutsche Flagge
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Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt – und eine Entscheidung getroffen, die nach Ansicht des ihn vertretenden Anwalts Dr. Michael Richter als Meilenstein für die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt betrachtet werden kann.

Der konkrete Fall: Der erblindete Sascha Lang hatte als Beamter gearbeitet, sich dann aber für eine selbstständige Tätigkeit entschieden. Die dafür notwendige Arbeitsassistenz wurde ihm vom Integrationsamt in Schleswig-Holstein verweigert. Die Entscheidung wurde in zwei Instanzen bestätigt, so dass der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landete. Dieses hat nun im Sinne des Klägers entschieden.

Dr. Michael Richter von der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), hat den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten.

Er kommentiert die Entscheidung im DBSV Newsletter DBSV direkt wie folgt: „Das ist ein Meilenstein! Die Entscheidung bedeutet mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für behinderte Berufstätige. Der Pressemitteilung des Gerichtes ist zu entnehmen, dass die sehr restriktive Praxis der Integrationsämter bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz nicht der geltenden Rechtslage entspricht. Für besonders bemerkenswert halte ich die Feststellung, dass der Anspruch auf Arbeitsassistenz nicht nur der Vermeidung von Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer Behinderung dient, sondern auch zur Chancengleichheit dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt beitragen soll. Das ist eine ganz neue Herangehensweise, die dem Gedanken der Behindertenrechtskonvention entspricht und weitreichende Konsequenzen haben kann.“

Für Sascha Lang ist die Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht jedoch noch nicht gleichzeitig die Entscheidung dafür, dass er die Arbeitsassistenz bekommt, die er braucht.

Gegenüber den kobinet-nachrichten erklärte er: „Ich freue mich riesig über die Grundsatzentscheidung, hoffe nun aber, dass möglichst schnell entschieden wird, dass ich die Arbeitsassistenz bekomme, die ich dringend brauche.“

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