Deutschland: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Wenn in diesen Tagen an die Geburtsstunde des deutschen Grundgesetzes vor 60 Jahren erinnert wird, dann hat dies auch für behinderte Menschen eine hohe Bedeutung, findet der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul.

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul

„Mit dem Grundgesetz wurde 1949 nicht nur ein eindeutiger demokratischer Gegenpol gegen das verbrecherische System der Nationalsozialisten gesetzt, sondern auch eine Basis für ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der Menschen in Deutschland und der Welt insgesamt geschaffen. Gerade für behinderte Menschen sind die im Grundgesetz verankerten Werte und Regelungen von enormer Bedeutung“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

Seit Anfang der 90er Jahre hatte die Behindertenbewegung jedoch kritisiert, dass das deutsche Grundgesetz kein explizites Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen enthielt, während eine Reihe von Gruppen benannt wurde, die unter den Nationalsozialisten besonders gelitten hatten.

„Deshalb ist es ein großer Erfolg der Behindertenbewegung, der Verbände und unserer Demokratie, dass im Rahmen der Überarbeitung des Grundgesetzes aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands auch der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ 1994 mit aufgenommen wurde. Damals haben wir auf diesen Erfolg angestoßen, so dass wir heute zum 60. Jubiläum des Grundgesetzes auch allen Grund haben, auf dieses Gesetzeswerk anzustoßen“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

Dabei dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass es noch sehr viel zu tun gibt, um das Grundgesetz mit Leben zu füllen und den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in die Praxis umzusetzen.

Trotz des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, der Ländergleichstellungsgesetze, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder der neuen UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen seien Benachteiligungen behinderter Menschen heute immer noch weit verbreitet.

„Wir müssen das Grundgesetz sowie die darauf basierenden Gleichstellungsgesetze und die UN-Behindertenrechtskonvention jeden Tag mit Leben füllen und auch weiterhin für die Gleichstellung behinderter und benachteiligter Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens kämpfen“, so der Appell von Ottmar Miles-Paul zum 60sten Geburtstag des Grundgesetzes.

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