Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) setzt sich zu Gunsten von Frauen mit Behinderungen dafür ein, dass der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen wird, teilte der Verband mit.
In einem Schreiben an die Bundesbehindertenbeauftragte sowie die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen weist ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade darauf hin, dass das Sexualstrafrecht außer den derzeitigen Veränderungen zu pornographischen Abbildungen in dieser Legislaturperiode nochmals reformiert werden soll. Das sei eine gute Gelegenheit, „endlich das Zwei-Klassen-Strafrecht zu beenden“, in dem immer noch nach der „Widerstandsfähigkeit“ der Opfer unterschieden wird.
Die zweitbeste Lösung ist es nach Ansicht der ISL, den Strafrahmen für sexuelle Nötigung im § 179 StGB an den Strafrahmen für sexuelle Nötigung im § 177 StGB anzugleichen. „Es ist schließlich weder hinnehmbar noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar, dass Täter geringer bestraft werden, wenn ihr Opfer als ‚widerstandsunfähig‘ gilt“, so Arnade. Die ISL erwartet nun entsprechende Initiativen der politisch Verantwortlichen.