Deutschland: Persönliche Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßte am 8. Mai 2009 in Berlin den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus.

Karin Evers Meyer
SPD

„Ohne die Sicherstellung der Persönlichen Assistenz im Krankenhaus waren behinderte Menschen einer Unterversorgungssituation ausgesetzt, die sogar lebensbedrohlich sein kann“, betonte Karin Evers-Meyer. Das Krankenhaus stellt bisher nur die normalen pflegerischen Dienstleistungen zur Verfügung und ist oftmals nicht auf die besonderen Pflegebedarfe und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen eingestellt.

„Früher mussten behinderte Menschen ihre Assistenzkräfte teilweise sogar entlassen, wenn sie ins Krankenhaus mussten. Diese Zeiten sind nun vorbei. Mit den vorgesehenen Änderungen wird sichergestellt, dass pflegebedürftige behinderte Menschen auch während eines Krankenhausaufenthaltes die für sie notwendigen über das normale pflegerische Maß hinausgehenden Assistenzleistungen erhalten – erbracht durch ihre vertrauten Assistenzkräfte“, so die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete .

Auch die Unterstützung dieser Maßnahme durch die Krankenkassen, die künftig Unterbringung und Mahlzeiten der Assistenzkräfte übernehmen – äquivalent zu begleitenden Familienangehörigen – sei ein wichtiger Schritt, betonte die Behindertenbeauftragte. Auf diese Weise würden Barrieren abgebaut und vielen Menschen mit Behinderungen das ungute Gefühl vor einem Krankenhausaufenthalt genommen.

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