Blinde Person liest Braille

Deutschland: Recht auf zugängliche Dokumente einfordern

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, begrüßte die so genannte Zugänglichmachungsverordnung und ermutigte blinde und sehbehinderte Menschen, ihr Recht auf zugängliche Dokument einzufordern.

Die „Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren“ (Zugänglichmachungsverordnung – ZMV) wurde diese Woche im Bundesgesetzblatt verkündet und wird zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.

„Künftig haben blinde und sehbehinderte Menschen auch gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Behörden, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, einen Anspruch darauf, dass ihnen Dokumente in einem Format ihrer Wahl zugänglich gemacht werden – zum Beispiel in Punktschrift, als Tonaufzeichnung oder in Großdruck. Das stärkt sie bei der eigenständigen Wahrnehmung ihrer Rechte“, erklärte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete.

Bereits seit 2002 haben blinde und sehbehinderte Menschen Anspruch auf zugängliche Bescheide gegenüber Behörden des Bundes (hierzu gehören zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund). Das ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD). In vielen Bundesländern wurden vergleichbare Regelungen für Landes- und Gemeindebehörden geschaffen.

Die Behindertenbeauftragte ermutigte die blinden und sehbehinderten Menschen, „ihr Recht auf zugängliche Dokumente auch einzufordern“. Die Verwaltungs- und Justizbehörden sollte ihre Aufgabe aktiv umsetzen.

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