Anlässlich des vierten Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention verstärkte Anstrengungen.
Sechs Bundesländer seien noch ohne Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Die bis heute geleisteten Anstrengungen in Bund und Ländern sowie die Bemühungen von nichtstaatlichen Akteuren, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Politik und Verwaltung zu verankern, sind positiv zu würdigen“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Mittlerweile gebe es auf Bundesebene und in zehn Bundesländern Aktions- und Maßnahmenpläne.
In Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und in Schleswig-Holstein wurde nach Aussage von Valentin Aichele bisher keine Umsetzungsstrategie in Kraft gesetzt. Das sei ein echtes Manko.
„Für die Umsetzung der Konvention ist es entscheidend, welche konkreten Verbesserungen sich für die Menschen vor Ort ergeben“, mahnt Aichele. Hier seien in den letzten vier Jahren große Probleme beispielsweise in den Bereichen inklusive Bildung, Schutz vor Gewalt, politische Mitwirkung, Barrierefreiheit, gesundheitliche Versorgung erkennbar geworden.
„Ohne ein ambitioniertes planerisches und koordiniertes Vorgehen der Regierungen in Bund und Ländern sowie die Koordination der beiden Ebenen ist eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention kaum vorstellbar“, resümiert Aichele.
Stand der Aktionspläne/Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK in Bund und Ländern