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Deutschland: Telebus-Auftrag von Vergabekammer verboten

Die Vergabekammer des Landes Berlin hat den Auftrag für den Sonderfahrdienst für Behinderte durch den Senat verboten, weil dieser ohne Ausschreibung erfolgt war.

Die Vergabekammer des Landes Berlin hat einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge den Auftrag für den Sonderfahrdienst für Behinderte durch den Senat verboten.

Als Begründung führte die Kammer an, dass die Vergabe der Leistungen für den Telebus an den Taxiruf City-Funk durch Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) ohne Ausschreibung erfolgt sei. Damit verstoße dies gegen geltendes Recht. Der Vertrag für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Januar 2005 sei zudem sittenwidrig, weil er in bewusster Missachtung des Vergaberechts geschlossen worden sei.

Der Betrieb des Fahrdienstes in Regie des Taxirufs wurde dem Bericht zufolge bereits am 1. Juli gestartet. Die Grünen-Fraktion wirft der Senatorin „Trickserei“ zum Schaden des Landes Berlins vor. „Der Umgang des Senats mit dem Vergaberecht zeugt von verlottertem Rechtsbewusstsein“, so wird Oliver Schruoffeneger von den Grünen in der Berliner Morgenpost zitiert.

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