Deutschland: Umsetzungsauftrag der Behindertenrechtskonvention festschreiben

Die deutsche Monitoring-Stelle zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat den Parteien vor der Bundestagswahl empfohlen, den Umsetzungsauftrag der Konvention im Koalitionsvertrag festzuschreiben.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

„Die Konvention bildet eine verbindliche Grundlage für die Behindertenpolitik der zukünftigen Bundesregierung“, sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die im Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, am 23. September 2009 in Berlin.

Die Rechte, die in ihr formuliert seien, verlangten ein entschiedenes Handeln auf der Ebene des Bundes. „Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist dringend erforderlich“, so Aichele. Überdies müsse das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Politikfelder einbezogen werden.

Behindertenpolitik dürfe nicht von der Konjunktur abhängig sein. „Die Verwirklichung der Menschenrechte ist keine Frage von guten oder schlechten Zeiten“, erklärte Aichele weiter. „Die Finanzkrise darf in der nächsten Legislaturperiode keine Ausrede für die Zurückstellung des Umsetzungsauftrags sein.“

Die Monitoring-Stelle empfiehlt weiterhin, in allen Bundesministerien „Focal Points“, über den bestehenden „Focal Point“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinaus, einzurichten. Mit „Focal Points“ sind Stellen gemeint, die die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anleiten und dafür nach außen wie innen rechenschaftspflichtig sind.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich