Deutschland: Verfassungsgerichtsurteil hebt Diskriminierung auf

Ein kürzlich veröffentlichter Beschluß des deutschen Bundesverfassungsgerichts befand Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Beurkundungsgesetz für verfassungswidrig.

Der Beschluß hat zur Folge, daß Personen, die weder schreiben noch sprechen können, aber geistig und körperlich zur Errichtung eines Testaments in der Lage sind, dies nunmehr mit Hilfe eines Notars tun können. Bei der Entscheidung des Gerichts spielte die Fähigkeit zum selbstbestimmten Handeln eine wichtige Rolle.

Durch die bisherige gesetzliche Lage sahen die Richter gleich drei Grundrechte verletzt: die Erbrechtsgarantie, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das Verbot, Personen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen.

Anlaß für diese Entscheidung war ein Erbschaftsstreit, bei dem es um das Testament eines Mannes ging, der nach einem Schlaganfall gelähmt war und weder schreiben noch sprechen, wohl aber hören und sich durch Zeichen verständigen konnte.

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