Die Abänderungen zum Budgetbegleitgesetz im Detail

Gestrichen wird die im ursprünglichen Entwurf zum Budgetbegleitgesetz verankerte Einmalzahlung für Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 4, da es dazu, wie es in den Erläuterungen heißt, Einwände im Begutachtungsverfahren gegeben hat.

Stattdessen sollen nahe Angehörige, die eine pflegebedürftige Person ab Pflegestufe 4 seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen gehindert sind, aus dem Unterstützungsfonds nach dem Bundesbehindertengesetz Zuwendungen erhalten, wenn eine soziale Härte vorliegt. Die Zuwendung ist als Zuschuss zu jenen Kosten gedacht, die für professionelle oder private Ersatzpflege gebraucht werden.

Von der Streichung der Einmalzahlung sind auch im Ausland lebende Personen betroffen, die früher in Österreich politisch verfolgt wurden und die Anspruch auf eine monatliche Leistung entsprechend der jeweiligen Höhe des Pflegegeldes haben. Die Änderung des Opferfürsorgegesetzes fällt in diesem Sinn gänzlich aus dem Budgetbegleitgesetz heraus.

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