Die Kosten der Pflegesicherung – eine Zeitbombe?

Das, was alle betroffenen Fachleute schon lange sagen, liegt nunmehr, von der Wissenschaft voll bestätigt, der Öffentlichkeit in Form einer Studie vor.

Die Kosten von Heimen in den verschiedensten Varianten für alte und behinderte Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, betragen ein Mehrfaches der Kosten für nichtstationäre Angebote und sind – zumindest mittel- und langfristig – unfinanzierbar.

Zu diesen Ergebnissen gelangt eine unlängst der Öffentlichkeit vorgestellte Studie über die „Kosten der Pflegesicherung“ von Professor Christoph Badelt, dem Leiter der Abteilung Sozialpolitik an der Wiener Wirtschaftsuniversität.

Diese Studie untersuchte die Lebenssituation der Menschen über 60 und fand heraus, daß mehr als 490.000 von ihnen „betreuungsbedürftig“ sind. Etwa 57.000 von ihnen müssen ihr Leben in Alten- und Pflegeheimen verbringen.
Die Studie beziffert die gegenwärtigen Kosten der Pflegesicherung mit etwa 23 bis 29 Milliarden Schilling im Jahr. Zwischen 39 % und 49 % (!) der gesamten Kosten entfallen demnach auf den stationären Bereich, obwohl kaum mehr als 10% der Betroffenen in Alten- und Pflegeheimen leben. Dies zeigt einmal mehr, daß Heime neben ihren bekannt inhumanen Strukturen auch wirtschaftlich der falsche Weg sind.

Die Berechnungen der künftigen Kosten der Pflegesicherung ergaben, daß die Finanzierungserfordernisse vor allem von zwei Faktoren beeinflußt werden:

  • Von den künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Altenarbeit und
  • von der Frage, ob dem steigenden Bedarf an Hilfe durch den Ausbau ambulanter und stationärer Angebote entsprochen wird.

Die Berechnungen zeigen auf, daß die Kosten im Extremfall bis zum Jahre 2030 um 87 % ansteigen würden. Die niedrigsten Kostensteigerungen von etwa 26 % würden sich dann ergeben, wenn die Prävention vorangetrieben und ambulante Dienste ausgebaut werden.
Die Autoren der Studie warnen vor einer Kostenexplosion und fordern rasche Konsequenzen für die Sozialpolitik:

  1. Eine Schwergewichtsverlagerung der Gesundheitspolitik auf Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der aktiven Altenarbeit.
  2. Rascher Ausbau des ambulanten Sektors.
  3. Die Stärkung der familiären Netze und anderer Formen der ehrenamtlichen Arbeit, wobei das Pflegegeld stärker zur sozialrechtlichen Absicherung von helfenden Menschen herangezogen werden könnte.
  4. Klare politische Entscheidungen für die notwendigen Strukturreformen.

Die schon seit vielen Jahren diskutierte sozialrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen mit Hilfe des Pflegegeldes ist von den Regierungsparteien bisher stets abgelehnt worden. Sie kann nur dann realisiert werden, wenn sie in Form einer begünstigten Selbstversicherung ermöglicht wird.

Gewarnt werden muß aber vor dem Vorschlag, eine Verbesserung der Situation durch eine Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Familien herbeizuführen. Dieser Vorschlag geht deswegen an der Realität vorbei, weil bei der Variante der Faktor der Verbindlichkeit fehlt, der für sie von entscheidender Bedeutung ist:

Ein Mensch, der von persönlicher Assistenz abhängig ist, muß sich auf sie auch verlassen können, weil davon sein ganzes Leben abhängt. Das heißt, hier muß ein sehr hohes Ausmaß an Verläßlichkeit vorhanden sein.

Und dieses ist am ehesten dann gegeben, wenn die Arbeit entweder aus dem hohen Verantwortungsbewußtsein eines Angehörigen heraus getragen wird oder ausreichend bezahlt wird. Von der Gnade oder vom guten Willen eines Fremden abhängig zu sein, ist unwürdig und funktioniert in der Praxis nicht.

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