Die MuseumsQuartier Saga – Teil 2: Die Öffentlichkeit ist empört

Beträchtlichen Staub aufgewirbelt hat unsere Berichterstattung über das MuseumsQuartier (MQ) in unserer letzten Nummer.

Museumsquartier
BIZEPS

Die Medien berichteten daraufhin über die behindertenfeindliche Bauweise des MQ und den Verantwortlichen ist das jetzt peinlich. Der STANDARD nahm unsere Reportage zum Anlaß, um in der vorletzten Augustwoche in vier Folgen ausführlich zu berichten: Mit den Titeln „Wer Kultur will, muß klettern können“ und „Barrierefrei bauen interessiert niemand“ wurde eine öffentliche Diskussion entfacht, in die bis hin zum Wiener Kulturstadtrat viele Beteiligte und „Verursacher“ miteinbezogen wurden.

Eine Woche darauf berichtete der Falter unter dem Titel „Ein Kavaliersdelikt“ über das MQ und den aktuellen Stand des barrierefreien Planens und Bauens in Wien und am 4. September 2001 brachte das Kulturjournal in Ö1 einen Beitrag unter dem Titel „Kulturinstitutionen – behindertengerecht?“.

Viele Außenstehende waren – auf dieses Thema angesprochen – der Meinung, daß bei diesem Vorzeigekulturareal selbstverständlich alle notwendigen Vorkehrungen für eine barrierefreie Benützung durch behinderte Menschen getroffen worden sind. Daß wir weit davon entfernt sind zeigt eine von uns erstellte vorläufig vierseitige Mängelliste des MQ, die voraussichtlich noch länger werden wird.

Für alle Nichtbeteiligten aber absolut unverständlich ist das Faktum, daß alle notwendigen Maßnahmen bereits in der Anfangsphase in einer ausführlichen Besprechung im Oktober 1998 festgehalten worden sind und damals auch deren Umsetzung verbindlich zugesagt worden ist. Hier stellt sich mit Berechtigung die Frage, auf was kann man sich dann noch verlassen.

Naturgemäß besonders an unserer Zusammenstellung interessiert waren die Büros der planenden Architekten. Deren Reaktionen machten deutlich, daß es für die bauliche Situation im MQ mindestens fünf verschiedene Zuständigkeiten gibt. Es stellte sich auch heraus, daß es vermutlich auch deswegen so viele Mängel und Versäumnisse im MQ gibt, weil keine örtliche Bauaufsicht eingerichtet wurde, da es einen Generalunternehmer gibt. So wie es aussieht, kann dieser nun haftbar gemacht werden – ein schwacher Trost.

Eine besondere Pikanterie – die auch aufzeigt, wie in Wien mit Behindertenrechten im Baubereich umgegangen wird – ist aber die Tatsache, daß in etlichen Fällen sogar gegen Bestimmungen der Wiener Bauordnung verstoßen wurde: Nicht einmal die wenigen und absolut unzureichenden derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen betreffend barrierefreies Bauen sind befolgt worden.

Auf der anderen Seite zeigt sich einmal mehr die Dringlichkeit einer Novelle zur Wiener Bauordnung, in der die derzeit bestehenden diskriminierenden Bestimmungen eliminiert werden. Darüber hinaus stellt die Situation des MQ einen eindeutigen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes dar und es erhebt sich die Frage, wer konkret von den beiden Verantwortlichen – dem Bund und dem Land Wien – dafür nun auch die Verantwortung übernehmen wird?

Spontane Vorschläge für eine gemeinsame Begehung zur Prüfung aller Mängel sind vom ZOOM Kindermuseum und von der Kunsthalle gekommen. Und bei einer weiteren allgemeinen Begehung anhand unserer Mängelliste und unter Einbeziehung aller relevanten Verantwortlichen wurden sehr konkrete Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und Versäumnisse gemacht.

Jetzt wird es darauf ankommen, wachsam zu sein und keinen faulen Kompromissen zuzustimmen und konsequent die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zu verlangen mit dem Ziel, das MQ an den internationalen Standard heranzuführen. Die vielen aufmunternden Reaktionen der Öffentlichkeit werden uns die nötige Kraft dazu geben.

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