Die ÖAR bemängelt die fehlende Einhaltung von grundlegenden Rechten in Österreich

Menschen mit Behinderungen werden noch immer besonders beeinträchtigt in ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen (WSK) Rechten.

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Nach der Staatenprüfung Österreichs am 20. November vor dem UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle (WSK) Rechte gab es 29 Empfehlungen vom UN-Komitee, das sich besorgt zeigte über die steigernde Armut in Österreich. Armut ist das Ergebnis von Mängeln in den WSK-Rechten sowie von Diskriminierung. Dies betrifft verstärkt Menschen mit Behinderungen – als besonders vulnerable Gruppe.

Das UN-Komitee nimmt gesondert Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und urgiert konkrete Maßnahmen, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen volle Teilhabe an der Gesellschaft haben können, in allen Bereichen des Lebens.

Die ÖAR – Dachorganisation der Behindertenverbände bemängelt insbesondere das Fehlen einer allgemeinen Menschenrechtsorganisation, die die Einhaltung von allen Menschen-Rechten unabhängig überwacht und einfordert.

„Menschen mit Behinderung sind gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft, die von unterschiedlichen Diskriminierungen doppelt betroffen sind“ betont Präsident Dr. Klaus Voget. Als besonderes Beispiel nennt er die Bestimmungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung.

In diesem Zusammenhang stehen auch die Forderungen der ÖAR an die zukünftige Regierung. U. a. soll eine Anhebung von Freibetragsgrenzen für Menschen mit Behinderungen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, österreichweit einheitlich realisiert werden. Zudem dürfen Transferleistungen des Bundes, die aufgrund einer Behinderung gewährt werden, bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung, nicht als Einkommen herangezogen werden

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