Die Wandlung der AK-Präsidentin

Noch am 22. August warnte sie davor, "soziale Staffelungen im Versicherungsbereich einzuführen, da diese über Beiträge erworben wurden" - etwa die Pflegevorsorge oder das Karenzgeld. So weit, so richtig.

Eleonore Hostasch
ÖAR

Mittlerweile hat bei der Arbeiterkammerpräsidentin Hostasch ein Gesinnungswandel stattgefunden: Bei einer Podiumsdiskussion der Nationalökonimischen Gesellschaft am 5. Oktober 1995 – also kaum 6 Wochen später – vertrat sie genau das Gegenteil.
Nunmehr könnten ihrer Meinung nach verschiedene Sozialleistungen gestaffelt werden, u. a. auch das Pflegegeld. Und für besondere Valorisierungen der Sozialleistungen werde es in den nächsten Jahren nur wenig Spielraum geben.

Hostasch sieht also ein Ansetzen des Sparstiftes bei den Sozialleistungen als unumgänglich an. Wahrscheinlich ist es ihr lieber, wenn behinderte und alte Menschen in eine Pflegeheim abgeschoben werden müssen, weil sie die Kosten für die Hilfe und Persönliche Assistenz nicht mehr aus ihrem Sack bezahlen können.

In ein Pflegeheim, welches monatliche Kosten zwischen 30 und 70 Tausend Schilling verursacht und wo Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.

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