DVDs mit tschechischen Filmen müssen untertitelt sein

Das tschechische Parlament hat entschieden, dass Produzenten in der tschechischen Film- und Audiovisionsindustrie ihre Werke für alle gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich gestalten müssen.

Flagge Tschechien
European Commission Audiovisual Library

Das Mediengesetz regelt allgemein die Herstellung, Verbreitung und Archivierung von audiovisuellen Datenträgern tschechischen Ursprungs.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden viele Filme auf DVD ohne originalsprachliche Untertiteln bzw. ganz ohne Untertiteln herausgebracht.

Die neue Satzung – erlassen am 25. April 2006 und mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten – ist unter der Gesetzesänderung (Nr. 249) für audiovisuelle Medien unter § 3a wie folgt festgeschrieben (inoffizielle Übersetzung von tschechisch ins Deutsche):

„Der Distributor eines tschechischen audiovisuellen Werkes, das durch Vervielfältigungen samt der Möglichkeit der Untertiteleinstellung zugänglich gemacht wird, ist verpflichtet diese Vervielfältigungen mit versteckten Untertiteln für hörbehinderte Personen zu versehen. Dies gilt nicht für tschechische audiovisuelle Werke, die kein gesprochenes Wort beinhalten.

Der Distributor eines tschechischen audiovisuellen Werkes, das durch Vervielfältigungen samt der Möglichkeit der Untertiteleinstellung zugänglich gemacht wird, ist verpflichtet diese Vervielfältigungen, ihre Hüllen und die Begleitschreiben mit der Anschrift Versteckte Untertitel zu versehen.“

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