Egal, wie klein: Sonderschulen Forever

Mit einer neuen Verordnung versucht das Land Baden-Württemberg nach Informationen der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Baden-Württemberg, alle Sonderschulen im Land zu erhalten, koste es, was es wolle.

Schulgebäude von außen
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Absurde „Mindestgrößen“ sichern den Bestand auch von Zwerg-Schulen mit 11 bzw. 7 Schülern über Jahre, kritisiert die Landesarbeitsgemeinschaft. Und das bei dem immer wieder beklagten „Sonderpädagogen-Mangel“, vor allem in der Inklusion.

Damit verstoße Baden-Württemberg eklatant gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und die Aufforderung des UN-Fachausschusses, das Sonderschulsystem abzubauen. „Ein handfester Skandal“, so die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“.

Verantwortlich sei dafür die Landesregierung aus CDU und Grünen in Baden-Württemberg. Seit Jahren hatte das Kultusministerium sie vor sich hergeschoben, nun liegt ein Anhörungsentwurf für die Verordnung zur Regionalen Schulentwicklung für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (Sonderschulen) vor. „Doch damit wird sich gar nichts ‚entwickeln‘. Vielmehr wird der ’status quo‘ komplett erhalten bzw. das Sondersystem sogar noch zementiert“, kritisiert die Landesarbeitsgemeinschaft.

Hierzu arbeite das Ministerium mit einem Trick: Statt Mindestgrößen für die Eingangsklassen festzulegen, wie für die anderen Schularten, lege es Mindestgrößen für den „Bildungsgang“ fest, also für alle Schülerinnen und Schüler, die an einer Sonderschule nach einem bestimmten Bildungsplan unterrichtet werden.

Für die Sonderschulen Lernen, also die Schulen, die in Baden-Württemberg „Förderschulen“ genannt werden, bedeute das, dass auch Schulen mit 12 (!) Schülern insgesamt – verteilt auf 9 Klassen – oder sogar nur 8 (!) Schüler – verteilt auf 4 Klassen, erhalten bleiben.

Wenn sich also nur zwei (!) Kinder für die Einschulung bzw. die Eingangs“klasse“ finden, bleibt die Schule bestehen. Wie solche „Zwergen-Sonderschulen“ pädagogisch arbeiten sollen, wie sie mit Lehrern und/oder Rektoren ausgestattet werden sollen, bleibe völlig offen. Erst wenn diese Schülerzahlen drei Jahre unterschritten werden, können die Schulen geschlossen werden – theoretisch.

Denn es gäbe im Entwurf der Verordnung noch weitere Ausnahmebestimmungen, falls die Schülerzahlen unter 12 bzw. 8 (wohlgemerkt pro Schule, nicht pro Klasse!) sinken – Generalklauseln, mit denen man jede Schule, und sei sie noch so klein, erhalten kann. Sogar neue Sonderschulen (Förderschwerpunkt Lernen) mit prognostizierten 18
Schülern (bei geistig Behinderten: 27) könne man nach der Verordnung gründen.

„Das ist Ressourcenverschwendung im großen Stil – Ressourcen, die für Inklusion fehlen“, beklagt Kirsten Ehrhardt, die für die LAG BW GLGL den Anhörungsentwurf genauer unter die Lupe genommen hat: „Niemand kann künftig in Baden-Württemberg noch jemanden aus der Landesregierung ernst nehmen, der über vermeintlichen Sonderpädagogen-Mangel jammert.“ Baden-Württemberg setze sich damit an die Spitze der Sonderschulerhalter.

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