Ein Kind ist kein Schadensfall

Caritas Wien über "menschenverachtendes Urteil" des OGH

„Ein Kind ist doch kein Schadensfall“, sagt Adolf Wachter, Leiter der Behindertenarbeit der Caritas Wien, betroffen „über das menschenverachtende Urteil des OGH“. Der Oberste Gerichtshof hatte in einer aufsehenerregenden Entscheidung den Eltern eines Kindes mit körperlicher Behinderung, Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen.

Der Grund: bei vorgeburtlichen Untersuchungen war die Behinderung nicht festgestellt worden und deshalb hatte die Mutter die Möglichkeit zur Abtreibung versäumt.

„Es ist bedenklich, wenn das Höchstgericht ein Kind mit Behinderung mit einem Unfall gleichsetzt, für den man Schmerzensgeld bekommt. Das Leben eines Menschen ist wertvoll, unabhängig davon, ob er krank oder gesund ist, ob er für die Leistungsgesellschaft materiell nützlich ist oder nicht,“ betont Adolf Wachter.

„Ich mache mir Sorgen, weil hier offensichtlich eine Grenze überschritten wurde. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf die Verwirklichung seiner Talente. Es darf nicht sein, daß das Lebensrecht eines Menschen davon abhängt, ob er unseren persönlichen Wünschen entspricht.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich