Zur Zeit befindet sich ein vom Unterrichtsministerium Gehrer (ÖVP) herausgegebener Gesetzesentwurf zur Begutachtung, der eine gravierende Umstrukturierung der Volksschule mit sich bringt.
Die Volksschule wird demnach unterteilt in die Grundstufe I (Vorschulklasse, 1.+ 2. Klasse) sowie in die Grundstufe II (3.+ 4. Klasse). Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (spF) müssen diese Grundstufe in drei Jahren durchlaufen, Kinder ohne spF in nur zwei Jahren.
Durch die verpflichtende Aufnahme in die Vorschulklasse für Kinder mit spF, endet die 9-jährige Pflichtschulzeit nun mit der 4. Klasse Hauptschule bzw. AHS. Anstelle der Polytechnischen Schule ist für behinderte SchülerInnen ein zehntes Berufsvorbereitungsjahr geplant, das seinen Standort in einer Sonderschule haben soll.