ENIL: 24. Oktober 2010 – ein Tag für die Menschenrechte!

In diesem Jahr unterstützt ENIL (European Network on Independent Living) den Tag der Vereinten Nationen durch ihre Aufforderung zur Unterschrift unter die UN-Behindertenrechtskonvention, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken.

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Da die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt sind, bisher nicht ausreichten, um Menschen mit Behinderung zu schützen, wurde die UN-Konvention verabschiedet und unterzeichnet, allerdings bislang nur von 14 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Konvention garantiert Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf freien Zugang zu Informationen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, sowie Integration in die Gesellschaft – was bis heute aber oft nicht der Fall ist.

Der Artikel 19 der Konvention garantiert Menschen mit Behinderung das Recht, unabhängig zu leben, das Recht auf Inklusion in die menschliche Gemeinschaft, das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und das Recht auf freie Wahl und freien Zugang zu ambulanten, stationären und gemeindeeigenen Dienstleistungen und Angeboten. Um ihr Leben unabhängig gestalten zu können, benötigen manche Menschen mit Behinderung persönliche Assistenz; ENIL fordert daher die Aufnahme des Rechtes auf persönliche Assistenz als Menschenrecht.

Das Fakultativprotokoll zur Kommunikation erlaubt es Individuen und Gruppen, Petitionen an den Ausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderung zu richten, wenn sämtliche Möglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft sind.

ENIL appelliert heute an alle EU-Mitgliedstaaten, die Konvention und das Fakultativprotokoll sobald wie möglich zu unterzeichnen, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in ganz Europa sicherzustellen. Laut einer Liste der Vereinten Nationen haben folgende Mitgliedstaaten die Konvention und das Fakultativprotokoll bislang noch nicht unterzeichnet: Bulgarien, Zypern, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen und Rumänien. Diejenigen Staaten, die das Fakultativprotokoll noch unterzeichnen müssen, sind die Tschechische Republik und Dänemark.

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