Erfahrungsaustausch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte

Am 29. Oktober 2009 durften wir im BIZEPS die Projektkoordinatorin Sera Choi vom Deutschen Institut für Menschenrechte zu einem Erfahrungsaustausch begrüßen.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Als Projektkoordinatorin des Projektes „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“ am Deutschen Institut für Menschenrechte recherchierte sie außerhalb von Deutschland um Good-Practice Beispiele genauer zu erkunden. In Wien waren dies unter anderen der Klagsverband sowie BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.

Beim Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte geht es beispielsweise darum, Verbände durch Schulungs- und Beratungsangebote darin zu bestärken, ihre Rechte in Gerichts- und Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen wie: Nach welchen Kriterien werden Fälle ausgesucht? Wie wird die Finanzierung ermöglicht?

Interessantes Gespräch

Im Rahmen des sehr informativen und interessanten Gespräches erzählten wir von Österreichs Gleichstellungsgesetzgebung sowie deren Stärken und Schwächen. Breiten Raum gaben wir dabei natürlich dem sehr erfolgreichen Instrument Schlichtung und berichteten von konkreten Beispielen aus unserer Schlichtungsdatenbank

Auch unsere gute Zusammenarbeit mit anderen Verbänden bei der Rechtsdurchsetzung – beispielsweise mit dem Klagsverband – interessierte die Projektkoordinatorin.

Wir erhielten von Sera Choi im Gegenzug wertvolle Informationen über das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das Institut ist u.a. deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution eine Einrichtung der Zivilgesellschaft mit Sitz in Berlin. Das Institut ist als gemeinnütziger Verein politisch unabhängig. Es wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes finanziert, ist in Wikipedia nachzulesen.

Es wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet und ist für eine Vielzahl von Themen zuständig. Erstaunt waren wir auch zu erfahren, dass dort eine handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein für den Bereich „Behindertenrechte“ zuständig sind.

Österreich braucht ein Menschenrechtsinstitut

In Österreich bedarf es auch unbedingt einer Stelle, die sich ausschließlich um Menschenrechte kümmert. Diese muss auch – so zeigt das Beispiel Deutschland – finanziell gut ausgestattet sein.

Nur zum Vergleich: In Österreich hat der Monitoringausschuss keinerlei nennenswerte Mittel (außer einer eingeplanten Halbtagskraft im Sozialministerium). Alle Arbeiten des österreichischen Monitoringausschusses werden zwangsläufig ehrenamtlich erledigt. So viel – oder besser gesagt – so wenig ist Österreich Menschenrechtsarbeit leider wert.

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