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„Es ist Zeit, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in vollem Umfang ernst zu nehmen!“

Lebenshilfe Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber: "Bundespräsident Heinz Fischer hat bei der Gedenkfeier für die Opfer des Euthanasieprogramms der Nationalsozialisten im Schloss Hartheim klare Worte gefunden."

„Es ist Zeit, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in vollem Umfang ernst zu nehmen!“ fordert Lebenshilfe Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

„Bundespräsident Heinz Fischer hat bei der Gedenkfeier für die Opfer des Euthanasieprogramms der Nationalsozialisten im Schloss Hartheim klare Worte gefunden. Und er hat nicht vergessen, uns darauf hinzuweisen, daraus die Lehren zu ziehen. Es steht also zu hoffen, dass das Bundesbehindertengesetz nun auch die Züge dieses Gedanken tragen wird.“

Präsident Weber betont die notwendige Vorsicht, die geboten ist, um Kategorien wie „lebensunwert“ gar nicht mehr aufkommen zu lassen. „Auch die Wissenschaft kann uns zu solchen verheerenden Irrtümern verleiten. Die Idee des Designer-Babys, des perfekten Menschen, kann die Existenz von Menschen mit Behinderung unter geänderten Vorzeichen sehr wohl wieder bedrohen. Wir sind daher gefordert, Menschenwürde und Menschenrechte stets und sehr gewissenhaft zu beachten und dafür sorgen, dass die Gesellschaft für dementsprechende Rahmenbedingungen sorgt. Das Bundesbehindertengesetz wird der nächste entscheidende Prüfstein dafür sein, inwieweit notwendige umfassende Schritte ermöglicht werden.“

„Die LEBENSHILFE ÖSTERREICH wird weiterhin im Sinne ihrer Aufgabenstellung mit allem Engagement dafür Sorge tragen, dass schon in den Ansätzen Gefährdungen und Diskriminierungen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgezeigt und verunmöglicht werden können. Ziel der Lebenshilfe Österreich ist es, dass Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ein eigenständiges und aktives Leben führen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Persönlichkeit und Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben stehen dabei im Vordergrund“, betont Präsident Weber eindringlich.

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