Es wird eng: Der Countdown zum Bundesteilhabegesetz in Deutschland läuft

Am 28. Juni 2016 soll das höchst umstrittene Bundesteilhabegesetz dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Flagge Deutschland
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Je näher dieser Tag rückt, desto mehr häufen sich die Protestaktionen in Deutschland. Unter dem Motto #nichtmeinGesetz protestieren Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gegen den Gesetzesentwurf.

Schon im Mai hat BIZEPS über eine sehr spektakuläre Protestaktion in Berlin-Mitte berichtet. Jetzt, da das Bundesteilhabegesetz sozusagen in die heiße Phase geht, kochen erneut die Gemüter hoch. Beinahe täglich gibt es Protestaktionen. Zum Protestieren gibt es auch reichlich Grund.

Der neueste Eklat

Wie kobinet-nachrichten am 21. Juni 2016 berichtete, bittet Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles 16 ausgewählte Menschen mit Behinderung endlich zum Gespräch über das Bundesteilhabegesetz. Gut, könnte man denken, aber das Gespräch ist leider nur leeres Getue, denn es soll am 30. Juni 2016 stattfinden, 2 Tage nachdem die Bundesregierung über den Gesetzesentwurf entschieden hat.

Zur Erklärung: Die Bundesregierung muss dem Gesetzesentwurf zuerst zustimmen, bevor dieser in den Bundestag und danach in den Bundesrat zur Abstimmung gelangt. Erst mit Zustimmung des Bundesrats ist ein Gesetz in Deutschland quasi beschlossen, wenn nicht der Bundespräsident seine Unterschrift verweigert.

Auch wenn Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren ist, kommt der Termin doch reichlich spät, wenn man bedenkt, wie lange die Proteste schon andauern. Da die Kooperationsbereitschaft bisher gegen Null ging, ist es zudem äußerst unwahrscheinlich, dass sich jetzt gegen Ende noch groß etwas ändern wird.

Sehr befremdlich wirken Aussagen auf der offiziellen Webseite Bundesteilhabegesetz wie zum Beispiel folgende: „Die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt nach dem im Koalitionsvertrag niedergeschriebenen Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden wie auch die weiteren betroffenen Akteure von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.“

Diese Aussage ist schwer nachzuvollziehen, wenn man bedenkt, welche massiven Schwachstellen das Bundesteilhabegesetz aufweist. Auch ist nicht klar, welche betroffenen AkteurInnen einbezogen waren. Am 1.1. 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Bis dahin wird es sehr,- sehr eng und die Gemüter werden weiterhin kochen.

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