Ethik und Forschung

Die "Konvention des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin" ist längst in Kraft getreten, da sie mittlerweile von 9 Mitgliedsländern des Europarates ratifiziert (und von insgesamt 27 Ländern unterschrieben) wurde.

Ethikkommission
Ethikkommission

Allerdings fehlen nach wie vor einige Unterschriften (neben Österreich u.a. auch Deutschland, Russland, Belgien, Großbritannien). Auch aus diesem Grund ist es wichtig, die Diskussion zu diesem Thema weiterzuführen und den Widerstand gegen die Unterzeichnung aufrechtzuerhalten.

Zur Erinnerung:
Die „Biomedizin-Konvention“ dient der Zielsetzung, „die Würde und die Identität aller menschlichen Lebewesen“ zu schützen und „gewährleistet jedem Menschen ohne Diskriminierung die Wahrung seiner Integrität sowie seiner sonstigen Grundrechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“ – so heißt es im Artikel 1 der Konvention.

Tatsächlich orientieren sich die meisten Artikel an dieser Zielsetzung und schaffen so eine relativ verbindliche Grundlage für diese Materie. Knackpunkt der ganzen Angelegenheit ist und bleibt jedoch die Haltung zu „einwilligungsunfähigen Personen“, die – zwar nur im Ausnahmefall, dann aber eben doch – zu Objekten der Forschung werden können, ohne daß für sie selbst daraus ein Nutzen entsteht.

Sie können auch – zwar nur im Ausnahmefall, dann aber eben doch – von anderen Entscheidungsträgern zu Organspendern bestimmt werden. Diese Ausnahmebestimmungen sind genau jenes Schlupfloch der Konvention, das um das entscheidende Stückchen zu groß ist!

Forschung ist heute ein Tätigkeitsfeld, das nicht von den Interessen und Aktivitäten Einzelner bestimmt wird, sondern ist in hohem Maße von den Mechanismen der Wirtschaft gesteuert (Forschungsfinanzierung) und wird in vielen Bereichen industriell organisiert.

Dies trifft in besonderem Maße auf den Sektor der Biotechnologie zu. Hier dominieren die Interessen der Verwertung und der Maximierung des Profits. Wenn dabei auch Nützliches herauskommt – nun gut. Das ist aber nicht das entscheidende Kalkül des Handelns.

Diesen Verwertungsinteressen dient heute eine weltweite Marketingstrategie: Die Hoffnungen der Menschen auf die Heilung zahlreicher Krankheiten als Ergebnis biotechnologischer Forschung werden kontinuierlich geschürt.

Nur in Nebensätzen wird erwähnt, daß eigentlich alle entscheidenden Probleme zur praktischen Umsetzung dieser Forschung noch ungelöst sind und ihre Lösung keineswegs bevorsteht. Dies gilt jedenfalls für alle psychischen Krankheiten und auch für die überwiegende Anzahl somatischer Störungen. Die Verheißungen der Biotechnologie werden die Hoffnungen auf therapeutische Konsequenzen jedenfalls nicht in gesundheitspolitisch relevantem Ausmaß erfüllen können und sich als geschickte Public-Relations-Strategien erweisen. Dennoch verschieben sie im heutigen Diskurs die Akzente neuerlich ganz deutlich in Richtung biologischer Erklärungsmuster menschlichen Lebens.

Eine Industrie, die derartigen Strategien folgt und Wissenschaftler, die in diesem Interessenskontext arbeiten, verdienen keinen Vertrauensvorschuß. Sie werden gegebenenfalls den Ausnahmefall – gut und einleuchtend begründet – zur Regel machen. Schlupflöcher in Konventionen, die es – zwar nur im Ausnahmefall , dann aber eben doch – möglich machen, Menschen zu Objekten wissenschaftlicher Forschung werden zu lassen, können nicht akzeptiert werden.

Ethische Grundsätze können als handlungsleitende Maxime (in Forschung und Wirtschaft) nur dann existieren, wenn sie im gesellschaftlichen und politischen Diskurs ständig thematisiert werden. Das ist der eigentliche Sinn der Ethikdiskussion.

Dieser Artikel ist der Zeitschrift der Lebenshilfe Wien „mitmachen 9/2001“ zum Thema „Ethik in der Forschung“ entnommen.

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