EU: Entscheidung zu barrierefrei zugänglichen Bussen in Gefahr

"Diese Haltung ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 7 der österreichischen Verfassung"

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Obwohl sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament für eine Richtlinie, die eine klare Festschreibung für barrierefrei zugängliche Busse ab 8 Fahrgastsitze beinhaltet, ausgesprochen haben, droht der Entwurf an der Nichtzustimmung der EU – Regierungen zu scheitern.

Bisher wird die Initiative, dass der Zugang für behinderte Menschen verbindlich geregelt wird (EU-Autobusdirektive COM (97) 0276), nur von Spanien, Portugal und Schweden unterstützt.

Wie die ÖAR erfahren mußte, hat und wird die österreichische Regierung diesem Entwurf die Zustimmung verweigern. Begründet wird die Verweigerung unter anderem mit dem fadenscheinigen Argument, daß die Benutzung von städischen Autobussen für „Rollstuhlfahrer unzumutbar ist“. Gleichzeitig wird auf den Sonderfahrdienst als geeignete Alternative verwiesen.

„Diese Haltung ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 7 der österreichischen Verfassung“, so Andreas Oechsner, Pressesprecher der ÖAR. „Gleichzeitig mißachtet diese ablehnende Position aber auch den Geist des Amsterdamer Vertrages. Die hier festgelegten „Nichtdiskriminierungsbestimmungen“ stehen im krassen Widerspruch zum derzeitigen Handeln der Bundesregierung“ so Oechsner weiter.

Die ÖAR fordert die Bundesregierung auf, von ihrer derzeitigen Blockadeaktion Abstand zu nehmen und sich uneingeschränkt für eine klare Festschreibung von barrierefrei zugänglichen Autobussen einzusetzen.

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