Evaluierung Gleichbehandlungsgesetz: Empfehlungen veröffentlicht

Der Klagsverband hat als Mitglied einer ExpertInnen-Gruppe Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet.

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Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie das Sozialministerium haben einen Evaluierungsbericht zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) veröffentlicht. Der Klagsverband war Teil der ExpertInnen-Runde, die von Dezember 2014 bis Mitte 2016 Verbesserungsvorschläge für das Gleichbehandlungsgesetz ausgearbeitet hat.

Der Gruppe haben weiters VertreterInnen der Ministerien, der SozialpartnerInnen, der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie der Länder angehört.

In den Sitzungen der Evaluierungs-Gruppe wurden vier große Themenbereiche definiert:

  • Durchsetzung der Gleichbehandlung
  • Rechtsfolgen von Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes
  • Bewusstseinsbildung
  • Diskriminierungsgründe und -tatbestände

Im Folgenden einige Ergebnisse:

Schadenersatz: Die Bemessung des immateriellen Schadenersatzes wird nicht nur vom Klagsverband, sondern von beinahe der gesamten ExpertInnen-Gruppe als zu niedrig betrachtet. Empfohlen wird in dem Bericht deshalb ein genereller Mindestschadenersatz für alle Diskriminierungsformen von 1000 Euro.

Rechtsdurchsetzung: Der Klagsverband hat im Zuge der Evaluierung angeregt, eine Möglichkeit für Verbandsklagen im Rahmen des GlBG zu schaffen. Um gegen diskriminierende Regelungen oder Vorgangsweisen zu klagen, müsste sich dann keine Einzelperson mehr zur Verfügung stellen. Als Unterlassungsklage könnte eine Verbandsklage somit zielführend die Diskriminierung von ganzen Personengruppen beenden.

Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK): Als besonders problematisch sieht der Klagsverband die Dauer von Verfahren vor der GBK. Personen, die ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission bekommen wollen, müssen mehr als ein halbes Jahr auf ein Ergebnis warten. In Senat I, der in erster Linie Fälle von sexueller Belästigung und von Diskriminierung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses behandelt, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer sogar 18 Monate.

Folgen Sie diesem Link, um den Evaluierungsbericht zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz herunterzuladen.

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