Feststellung des Grades der Behinderung zur Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages!

Mit 1. Jänner 2005 ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für die Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages wegen Behinderung / Gesundheitsschädigung wurde neu geregelt.

Formular des Finanzamtes
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Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes bzw. des Amtsarztes für die Einschätzung des Grades der Behinderung ist entfallen. Die Landesgeschäftsstellen der Bundessozialämter haben das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (des Grades der Behinderung) durch die Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß § 40 ff des Bundesbehindertengesetzes vorzunehmen.

Eine rückwirkende Feststellung, wonach eine Behinderung bereits seit einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt, wird im Behindertenpass selbst nicht erfolgen. Der Freibetrag wird jedoch jedenfalls für das gesamte Kalenderjahr, in dem der Behindertenpass ausgestellt wird, gewährt.

Um den Lohnsteuerfreibetrag rückwirkend geltend machen zu können (bis 5 Jahre möglich!), empfehlen wir, bereits bei der Antragstellung darauf hin zu weisen, seit wann die Behinderung besteht, und die Behauptung durch entsprechende Befunde zu untermauern! Somit kann der medizinische Sachverständige den Zeitpunkt des Eintrittes der Behinderung feststellen und das Bundessozialamt eine Bestätigung für das Finanzamt ausstellen.

Mehraufwendungen wegen Diätverpflegung
§ 35 EStG in Verbindung mit § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen sieht die Möglichkeit zur Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten) durch einen monatlichen Pauschalbetrag vor.

Um behinderten Menschen die Erbringung eines entsprechenden Nachweises zu erleichtern, wurden neue Zusatzeintragungen in den Behindertenpass geschaffen.

Diese Maßnahme, die KOBV schon länger gefordert hat, führt zu einer bürgerfreundlichen Verwaltungsvereinfachung, zu einer einheitlichen Rechtsprechung und somit Rechtssicherheit unter den Betroffenen, betont KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda.

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