Filmförderung an Barrierefreiheit koppeln!

BSVÖ fordert Audiodeskription & Untertitelung für alle geförderten Filme

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BSVÖ

Während die Verbände der Filmwirtschaft bei ihrer heutigen Pressekonferenz massive Kürzungen des ORF-Budgets für unabhängige Fernsehfilm- und Fernsehdokumentationssendungen sowie fiktionaler Programme befürchten, macht sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) Sorgen um einen Abbau bzw. zumindest einen Stopp im Bereich der Audiodeskription und -Kommentierung.

„Wie uns die Vergangenheit schmerzlich gelehrt hat, wurden bei Sparpaketen immer zuerst die Leistungen für behinderte Menschen gekürzt bzw. eingefroren“, beschwert sich BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf und erinnert an die Verschiebung der Deadline für Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, auf die jährliche inflationsbedingte Abwertung des Pflegegeldes seit der letzten Erhöhung 2009 usw.

„Kürzt der ORF angesichts des Wegfallens der Gebührenrefundierung ab 2014 nun rund ein Drittel des gesamten Programmbudgets für Filme und Dokus sowie die Hälfte beim fiktionalen Programm, wird trotz gegenteiliger Beteuerungen auch die Barrierefreiheit darunter leiden“, befürchtet Wolf.

In Deutschland ist die Barrierefreiheit bei der Produktion von Filmen seit 1. Mai 2013 ein Muss. Wer bei der Filmförderungsanstalt (FFA) öffentliche Gelder beantragt, wird nur noch gefördert, wenn er seinen Film für blinde und sehbehinderte Menschen mit Audiodeskription versieht (sogenannte Hörfilme) bzw. für gehörlose und hörbehinderte Menschen mit Untertitelung.

In Österreich hingegen liegt die Barrierefreiheit immer noch im Ermessen der jeweiligen ProduzentInnen. Wird ein Film mit Audiodeskription und/oder Untertitelung hergestellt, so erhält der Produzent vom Fernsehfonds Austria bzw. dem Österreichischen Filminstitut und dem Filmfonds Wien dafür auch eine Extra-Förderung.

„Diese Kann-Bestimmung wird jedoch nur in den wenigsten Fällen ausgeschöpft“, zieht der BSVÖ-Präsident eine negative Bilanz un fordert abschließend: „Auch im Filmland Österreich muss es verpflichtend sein, bei Inanspruchnahme von Förderungsmitteln für Fernseh- und Kinofilme die vollständige Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbehinderungen sicherzustellen.“

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