Finanzielle Nachteile bei Steuerreform korrigieren

Behinderte Menschen haben durch die Nichtvalorisierung des Pflegegeldes seit 1994 finanzielle Verluste von real 6,3 % Prozent aufgebürdet bekommen.

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Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Zuge des „Sparparketes 1996“ für Pflegegeldbezieher den pauschalen Steuerfreibetrag (§ 35 EStG) ersatzlos gestrichen. Begründet wurde diese Maßnahme mit der Vermeidung einer „Überförderung“. Dieses steht im Widerspruch zur Intention des Pflegegeldgesetzes, das lediglich von einem pauschalierten Zuschuß des Pflegeaufwandes spricht, nicht aber von einer Vollabdeckung.

Durch das Einfrieren des Pflegegeldes ist bedingt durch die Inflationsraten der Jahre 1994 – 1998 ein durchschnittlicher Kaufkraftverlust von 620 Schilling pro Monat für den Pflegegeldbezieher entstanden. In der Stufe 7 beträgt der finanzielle Verlust sogar 1.319 pro Monat. Pflegegeldbezieher, die Einkommenssteuerpflichtig sind, wurden durch den Wegfall des Steuerfreibetrages gleich zweimal zur Kasse gebeten.

„Diese Entwicklung ist nicht mehr weiter tragbar“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, der die Nöte der Betroffenen aus erster Hand kennt. „Pflegegeldbezieher bekommen immer weniger Geld, im Gegenzug steigen die Tarife der Sozialen Dienste überpropotional an“.

„Im Zuge der anstehenden Steuerreform fordern wir den Finanzminister auf, zum einen den effektiven Kaufkraftverlust, der durch die Nichtvalorisierung des Pflegegeldes entstanden ist“, so der Präsident weiter, durch entsprechende Maßnahmen zu korrigieren. Gleichzeitig fordert die OAR die Wiedereinführung des Steuerfreibetrages auf Grund der Behinderung auch für Pflegegeldbezieher.

Dieses wäre nur ein Akt der Fairneß, um den finanzielle Mehrbelastungen behinderter Menschen entgegen zu wirken“, bringt es Voget auf den Punkt. „Im übrigen hat sich der Finanzminister durch diverse Kürzungen beim Pflegegeld in den letzten Jahren insgesamt rund 7,4 Milliarden erspart“, bemerkt Präsident Voget abschließend.

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