Fluguntauglich?

LUFTHANSA attestiert zwei behinderten Menschen mit E-Rollstühlen Fluguntauglichkeit, berichtet das BMKz diese Woche in seiner Aktion "Stolpersteine auf dem Weg zur Gleichstellung".

Nur fliegen ist schöner?
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„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“ lautet der Refrain eines Songs von Reinhard Mey, mit dem er die Sehnsucht des Menschen nach Höhenflügen auf den Punkt bringt. Wer will nicht das Gefühl zu fliegen, zu schweben und die Welt von oben zu erblicken genießen. Ein Genuss, zu dem vor allem Menschen mit Behinderungen einen äußerst erschwerten Zugang haben.

Eine Gruppe des BMKz, die 2003 zu einem Treffen zum Thema Integrative Erwachsenenbildung nach Dublin flog, musste seine Reisepläne ändern, da die LUFTHANSA zwei Personen mit Elektrorollstühlen nicht mitfliegen lassen wollte. Lesen sie mehr darüber in Stolperstein Nr. 8 auf dem Weg zur Gleichstellung.

Wenn auch Sie die Aktion unterstützen wollen, senden Sie konkrete Beispiele und auch etwaige Lösungsvorschläge für die Beseitigung der Barrieren an bmkz@uni-klu.ac.at.

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