Fortpflanzungsmedizin: aktion leben fordert Evaluierung

„Knapp ein halbes Jahr nach Beschlussfassung des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes ist eine Evaluierung der Praxis erforderlich“, fordert aktion leben -Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler.

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aktion leben will vor allem mehr Transparenz, damit Paare mit Kinderwunsch die Risiken einer Kinderwunschbehandlung besser abschätzen können sowie einen besseren Schutz von Frauen, die als Eizellspenderinnen in Frage kommen.

„Es ist mit dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz nicht gelungen, die Fortpflanzungsmedizin für Frauen und Kinder sicherer zu machen. Und es ist nicht gelungen, sie transparenter zu machen. Bei einer so weitreichenden Liberalisierung ist das unbedingt nötig. Hier muss nachgebessert werden“, unterstreicht Martina Kronthaler.

Eizellspende – neue Probleme geschaffen

Bereits jetzt zeige sich, dass etwa mit der Eizellspende neue Probleme geschaffen wurden. „Wir kritisieren, dass derselbe Fortpflanzungsmediziner, der die Eizellspenden für seine Kundinnen braucht, die Eizellspenderin berät. Das ist ein klassischer Interessenskonflikt.

Fortpflanzungsmediziner beklagen sich schon jetzt über zu strenge Regelungen und damit über zu wenige Spenderinnen. Der Gesetzgeber wollte aber, dass Eizellspende nicht kommerzialisiert und Frauen nicht als Spenderinnen ausgebeutet werden. Die Möglichkeit für Kinder, die Identität der Spenderin zu erfahren, war dem Gesetzgeber ebenso wichtig, weshalb eine anonyme Eizellspende ausgeschlossen ist. Wenn das nicht hält und Fortpflanzungsmediziner eine weitere Liberalisierung fordern, stellt sich die Frage, ob die Zulassung der Eizellspende nicht wieder zurückgenommen werden soll“, so Kronthaler weiter.

Transparenz – dringend nötig

„Es ist weiterhin nicht transparent, wie es den Kindern geht, die nach IVF geboren werden. Wenn die Geburtenrate erhoben wird, ist das ein gutes Verkaufsargument. Alle Probleme, die es vor allem für die Kinder gibt, bleiben damit aber weiter im Dunkeln“, kritisiert Kronthaler die fehlende umfassende Dokumentationspflicht. Sie erinnert an den Entschließungsantrag mehrerer Abgeordneter. In dem Antrag der Abgeordneten Mückstein, Spindelberger, Schittenhelm, Königsberger-Ludwig, Strasser und Musiol vom 21.1.2015 wurde festgehalten, es solle geprüft werden, ob bzw. welche Daten zur Qualitätssicherung der IVF erhoben werden sollen.

„Wir erwarten, dass vor allem die Expertise der Kinderärzte und Kinderärztinnen, insbesondere der Neonatologen, zur Erarbeitung entsprechender Dokumentationspflichten herangezogen wird“, erklärt Kronthaler. Dies würde zeigen, ob zum Beispiel stärkere Maßnahmen zur Förderung des Single Embryo Transfers eingeführt werden müssen. Und auch die Eizellspende müsse transparenter werden: zum Beispiel müsse erhoben und veröffentlicht werden, ob und welche Komplikationen bei der Spende auftreten, um potenzielle Spenderinnen über ihre Risiken beraten zu können.

Sicherheit für Kinder und Mütter müssen Vorrang haben

Es kann nicht sein, dass das Interesse der Kinderwunschzentren, die mit möglichst liberalen Regelungen den europäischen Markt erobern wollen, gegenüber der Sicherheit von Kindern und Frauen überwiegen, resümiert Kronthaler. „Gerade weil so viel Hoffnungen mit den Angeboten der Kinderwunschzentren verknüpft sind, wünsche ich mir volle Transparenz, und große Vorsicht, wenn Techniken eingeführt werden, die nachweislich neue Probleme nach sich ziehen.“

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