Frauenberger: Wien übererfüllt Behinderteneinstellungsgesetz

Die Erfüllung dieser Beschäftigungspflicht wird vom Bundessozialamt alljährlich für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr überprüft.

Sandra Frauenberger
Bohmann

Wie das Bundessozialamt in einem aktuellen Schreiben mitteilt, hat die Stadt Wien im Jahr 2007 die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes zu mehr als 100 Prozent erfüllt, teilte Personalstadträtin Sandra Frauenberger am Mittwoch gegenüber der Rathauskorrespondenz mit.

Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, das für die berufliche Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen hohe Bedeutung hat, ist jeder Dienstgeber verpflichtet, auf je 25 DienstnehmerInnen einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.

Die Erfüllung dieser Beschäftigungspflicht wird vom Bundessozialamt alljährlich für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr überprüft. Im Bereich des Magistrats selbst erfüllte die Stadt Wien die Quote sogar zu 120,5 Prozent. Rechnet man die LandeslehrerInnen, HausbesorgerInnen und die Wiener Stadtwerke dazu, ergibt sich für das Jahr 2007 eine Erfüllungsquote von 102,7 Prozent.

Stadträtin Frauenberger zeigte sich über diese Zahlen sehr erfreut: „Die Stadt Wien ist eine soziale Dienstgeberin, der die Integration von Menschen mit Bedürfnissen ein wichtiges Anliegen ist.“

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