Freiwillige Sozialversicherung möglich

Wenn Sie Persönliche AssistentInnen mittels freiem Dienstvertrag § 4 Abs. 4 ASVG geringfügig beschäftigen, können sich diese freiwillig um den monatlichen Betrag von dzt. ATS 561,--. kranken- und pensionsversichern.

Den DienstgeberInnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Voraussetzung für die Sozialversicherung ist: eine Anmeldung vom Assistenzgebern bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse. Mit der Bestätigung der Anmeldung kann man einen Antrag für die freiwillige Sozialversicherung stellen.

Krankenscheine sind bei den Bezirksstellen der Krankenkassen erhältlich. DienstgeberInnen müssen jeweils im Jänner des Folgejahres die Bruttolohnsumme an die Gebietskrankenkasse mittels Beitragsnachweises bekanntgeben und von dieser 1,4 % Unfallversicherung abliefern.

Dieser ‚Freie Dienstvertrag‘ ist in unserer Broschüre „Persönliche Assistenz“ enthalten. Sie kann bei uns zum Preis von ATS 50,– angefordert werden. Unserer Erfahrung nach ist dies die billigste Unfallversicherung für AssistentInnen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei uns.

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