Rund 9.000 KundInnen der FSW-Behindertenhilfe wählen von 19.10.-26.11.2020 ihre Vertretung – Hacker: „Meilenstein in der Mitbestimmung“
Im Herbst 2020 wird erstmals der Kundinnen-Rat des Fonds Soziales Wien (FSW) gewählt. Den Auftakt dazu bildete am Dienstag eine große Diskussionsveranstaltung im Catamaran, die von Sozialstadtrat Peter Hacker eröffnet wurde.
Als demokratisch gewähltes Gremium wird der KundInnen-Rat künftig dafür zuständig sein, die Interessen und Anliegen der Kundinnen und Kunden der Behindertenhilfe gegenüber dem FSW zu vertreten. Die Mitglieder des Rates unterstützen auch bei der Weiterentwicklung bestehender Angebote oder der Gestaltung neuer Leistungen.
„Das ist ein Meilenstein in der Mitbestimmung. Zum allerersten Mal können Menschen mit Behinderung in einem demokratischen Prozess ihre Vertreter wählen und so direkt unsere Politik und die Leistungen der Wiener Behindertenhilfe mitgestalten.“, betonte Stadtrat Peter Hacker in seinen Begrüßungsworten.
„Der FSW-KundInnen-Rat wird eine wichtige Stimme für Menschen mit Behinderung in unserer Stadt sein. Mein persönlicher Dank gilt all jenen, die sich in dieser herausfordernden Zeit aktiv einbringen und den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Prozess mit der notwendigen Geduld begleitet haben.“
FSW-Geschäftsführerin Anita Bauer unterstreicht: „Bei uns im FSW wird Mitbestimmung groß geschrieben. Wir wollen die Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Entscheidungen stellen. Mit dem Gremium des KundInnen-Rats ist uns dabei ein Meilenstein für mehr demokratische Teilhabe gelungen“.
Bei der heutigen Auftaktveranstaltung konnten sich die rund 9.000 Wahlberechtigten Kundinnen und Kunden der Behindertenhilfe im FSW ein Bild der zur Wahl antretenden KandidatInnen machen. Nach den Begrüßungsworten wurde nacheinander in mehreren Themenrunden diskutiert. Die einzelnen Panels spannten hierbei einen weiten thematischen Bogen über alle Bereiche des täglichen Lebens mit Behinderung.
Aufgrund der geltenden COVID-Schutzmaßnahmen wurde die Veranstaltung ohne Publikum durchgeführt und via Live-Stream übertragen. Das Video ist auf der Homepage kundinnenrat.fsw.at verfügbar. Dort stellen sich auch die rund 35 zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten in kurzen Videoclips vor.
Mehr Mitsprache und Partizipation
Das Fundament des KundInnen-Rates bildet die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Im Artikel 29 der UNBRK wird die „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ von Menschen mit Behinderung eingefordert. Bereits 2018 hat ein Projektteam mit der Konzeptionierung begonnen.
Im Frühjahr 2019 hat die Geschäftsführung des FSW den Auftrag zur Projektdurchführung erteilt. Je sieben HauptvertreterInnen und sieben StellvertreterInnen werden den Rat bilden. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt, die Wahl findet im Zeitraum zwischen dem 19. Oktober und 26. November 2020statt. Gewählt werden kann entweder in Wahllokalen oder mittels Briefwahl.
„Der FSW verfolgt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent das Ziel, die Kundinnen und Kunden der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu rücken. Mit der Wahl des FSW-KundInnen-Rats wird hier angeknüpft und ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Mitsprache und Partizipation gesetzt“, betont Robert Bacher, Leiter des Fachbereichs Behindertenarbeit, Mobilität & Beratung im FSW.
Reges Interesse bei den FSW-KundInnen
Bereits im Vorfeld ist das Projekt auf reges Interesse bei den KundInnen des FSW gestoßen. Das Projektteam präsentierte das Vorhaben in zahlreichen Trägereinrichtungen der Behindertenhilfe.
SelbstvertreterInnen wurden informiert, um als MultiplikatorInnen das Projekt unter den KundInnen noch bekannter zu machen. Auf mehreren Informationsveranstaltungen sprach das Projektteam zudem gezielt auch jene KundInnen an, die nicht über Trägereinrichtungen erreicht werden können, beispielsweise Menschen, die geförderte Leistungen wie Gebärdensprachdolmetschen, Persönliche Assistenz oder Arbeitsintegration beziehen.
Ergänzend dazu hat das Projektteam wichtige Partner wie den Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen, die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung sowie eine Begleitgruppe, die von acht Menschen mit Behinderung gebildet wird, immer miteinbezogen.