Führungsrolle bei Inklusion in der Schule verweigert

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat am 25. November 2011 der Kultusministerkonferenz vorgeworfen, ihre Führungsrolle bei der Inklusion in der Schule zu verweigern.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Deren nun vorgestellte Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ seien völlig unzureichend.

„Die Kultusministerkonferenz schafft es zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht, konsequent für ein inklusives Bildungssystem einzutreten und das erforderliche Arbeitsprogramm daraus zu entwickeln“, so Valentin Aichele, Leiter der deutschen Monitoring-Stelle, die im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin angesiedelt ist. Man habe gehofft, die Kultusministerkonferenz übernähme stärker die Führungsrolle bei der Anleitung der Bundesländer, die schulische Segregation behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher zu überwinden.

„Das politische Versäumnis der Kultusministerkonferenz ändert jedoch nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung der einzelnen Bundesländer“, unterstrich Aichele. Maßstab für die Umsetzung des Rechts auf Bildung bleibe Artikel 24 der UN-Konvention. Die Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems vom März 2011 „bieten den Bundesländern hierfür klare Orientierung“, betonte der Menschenrechtsexperte.

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