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Für 650 Millionen Menschen weltweit sollte sich was ändern

ÖAR setzt sich für rasche Ratifizierung der UN-Konvention ein

Vorab die Fakten: Die erste im 21. Jahrhundert verabschiedete Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, betrifft ursächlich weltweit 650 Millionen Menschen, davon 45 Millionen Kinder in Entwicklungsländern. Vertreter von NGO´s bewerteten die NGO-Einbeziehung als ausgesprochen zufrieden stellend; erstmals spielte Lobbying übers Internet eine große Rolle. Und nicht zuletzt: die Konvention wurde in der Rekordzeit von vier Jahren verhandelt, was für UN-Konventionen kurz ist.

Einig waren sich alle Teilnehmer des heutigen Pressefrühstücks darüber, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Konvention innerstaatlich erst nach erfolgter Ratifizierung für die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines Landes greifen werden. Vorrangig wichtig ist sie für Menschen in Entwicklungsländern, denn dort gibt es in vielen Fällen keine Rechtsgrundlagen für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt haben lediglich 45 von 193 UN-Mitgliedstaaten behinderten-relevante Gesetzgebungen.

Warum ist es wichtig, Spezialkonventionen zu vereinbaren? Spezifische Bevölkerungsgruppen wie etwa Kinder, Flüchtlinge oder eben Menschen mit Behinderungen bedürfen eines speziellen Schutzes, wie Direktor Dr. Manfred Nowak vom Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte anhand der UN-Konvention über die Reche der Kinder, verabschiedet 1989, erläutert: Nowak führte aus, dass sich seither das Bewusstsein für die Rechte der Kinder gewandelt hat und z.B. Programme zur Gewaltprävention oder Schutz gegen sexuelle Ausbeutung darauf zurückzuführen seien.

Für die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es nach Meinung aller Teilnehmer wichtig, dass so rasch als möglich eine autorisierte deutsche Übersetzung erfolgt, damit mit den Inhalten gearbeitet werden kann.

Die ÖAR wird sich gemeinsam mit Licht für die Welt, dem Verein BIZEPS und dem Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte für eine möglichst rasche Ratifizierung der Konvention durch Österreich nach dem Stichtag 30. März 2007 einsetzen. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, abschließend: „Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen ist ein Meilenstein in der Rechtsgebung. Für Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern muss gefordert werden, dass die Rolle der NGO´s in diesen Ländern möglichst gestärkt und gefestigt wird. Für europäische Staaten werden die Auswirkungen der Konvention wohl erst nach einigen Jahren für die Betroffenen spürbar werden.“

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