Gatterer: Bericht im Sozialausschuß des Europarates präsentiert

"Der Wunsch eines Patienten zu sterben, begründet in keiner Weise das Recht, getötet zu werden."

Edeltraud Gatterer
ÖVP

Heute, Montag, legte die ÖVP-Abgeordnete Edeltraud Gatterer in Paris in ihrer Eigenschaft als Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates ihren „Bericht über den Schutz der Menschenrechte und die Würde Sterbender und letal Kranker“ vor.

Der Bericht, der nun als Beratungsgrundlage dem Sozial- und Gesundheitsausschuß der Organisation vorliegt, fordert eine unbedingte Achtung des Artikel 2 der Menschenrechtskonvention (Tötungsverbot) und will die Grundlage für eine völkerrechtliche Anerkennung eines Menschenrechtes auf palliativmedizinische Betreuung (Schmerztherapie, psychische und soziale Begleitung Sterbender) schaffen.

Trotz einer klaren Absage an die Euthanasie sieht der Gatterer-Bericht die Verankerung zum Teil sehr weitreichender Patientenrechte, bis hin zur Möglichkeit der Verweigerung einer nach allem menschlichen Ermessen noch erfolgversprechenden Behandlung, vor. Der Bericht stieß wegen seiner Ausgewogenheit international auf breite Zustimmung.

Gatterer: „So wenig es passieren darf, daß ein Mensch unter unerträglichen Schmerzen stirbt, so wenig darf ein Mensch gegen seinen erklärten Willen weiter therapiert werden. Wir brauchen hier einen Schutz, der in beide Richtungen geht.“

In der Tötung auf Verlangen oder aktiven Sterbehilfe sieht Gatterer keine Lösung: „Der Wunsch eines Patienten zu sterben, begründet in keiner Weise das Recht, getötet zu werden. Hilfe beim Sterben hat mehr zu bieten als Gift.“

In diesem Sinne will sie mit ihrem Bericht die völkerrechtliche Anerkennung eines Menschenrechtes auf umfassende palliative Betreuung Sterbender erreichen und fordert die 40 Mitgliedsstaaten des Europarates dazu auf, ein solches Recht in ihren nationalen Rechtsordnungen festzuschreiben. Gleichzeitig mahnt Gatterer, auch die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.

In der parlamentarischen Versammlung des Europarates ist mit einer Entscheidung über den Bericht bis Mitte Juni zu rechnen. Danach liegt Bericht dem Ministerrat des Europarates zur Beschlußfassung vor.

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