Gehörlose Menschen in Österreich

In der November-Ausgabe von BIZEPS-INFO brachten wir einen Überblick zum Thema "Anerkennung der Gebärdensprache in Europa" Wie steht es damit in Österreich?

Gebärdensprachdolmetschin
BIZEPS

In Österreich leben ca. 8000 Menschen vollkommen gehörlos und weitere 10.000-15.000 so hochgradig schwerhörig oder ertaubt, daß ihnen eine Verständigung allein über das Gehör auch mit Hörhilfe kaum möglich ist.

In den „Rahmenbestimmungen für die Herstellung einer Chancengleichheit für Behinderte“ wurde von der UNO im Dezember 1993, daß Recht der Gehörlosen, sich jeweils in ihrer nationalen Gebärdensprache auszudrücken verankert.

Im Europäischen Parlament wurde die Anerkennung der Gebärdensprache schon 1988 einstimmig beschlossen und die Mitgliedsländer aufgefordert, alle noch bestehenden Hindernisse für die Benutzung der Gebärdensprache zu beseitigen.

Die Tatsache, daß die österreichische Gebärdensprache bis jetzt nicht als offizielle Sprache gehörloser Menschen anerkannt ist und gehörlose Menschen nicht in angemessener Weise über Gebärdensprachdolmetscher verfügen, schränkt sie fundamental in ihren Grundrechten wie etwa der Menschenwürde, Gleichheitsgrundsatz, Bildungs- und Meinungsfreiheit ein.

Österreich hat einen erheblichen Rückstand gutzumachen und scheint den Vorgaben von UNO und EU nicht Folge leisten zu wollen.

Der entscheidendste integrationspolitische Schritt wäre zweifelslos die Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Minderheitensprache.

Bei der gesetzlichen Anerkennung würden die Sonderrechte die größte Bedeutung haben. Es handelt sich hier dabei um die Rechte auf Gebrauch der eigenen Sprache auch im Verkehr mit Behörden, um Rechte auf dem Gebiet des Unterrichts- und Erziehungswesens und der Kultur.

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