Bildungsministerium schickt Novelle zum Studienförderungsgesetz in Begutachtung
Das Bildungsministerium stellt jährlich 145 Mio. für die Studienförderung zur Verfügung.
„Die Ergebnisse der letzten Studierenden-Sozialerhebung und die laufende Evaluierung haben gezeigt, dass für einzelne Studierendengruppen Verbesserungen notwendig sind. Neben berufstätigen Studierenden sind dies vor allem Studierende mit Kind und behinderte Studierende. Mit dem heute versendeten Entwurf der Novelle zum Studienförderungsgesetz werden Verbesserungen im Bereich der Studienförderung vorgenommen und, wie auch im Regierungsprogramm festgelegt, bestehende Hürden in der Studienförderung beseitigt“, erklärte heute Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Im Begutachtungsentwurf ist vorgesehen, dass für behinderte Studierende, die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zur Hälfte der vorgesehenen Studienzeit verlängert werden kann.