Gesetzesentwurf verschlechtert Lebensgrundlage von Menschen mit Behinderungen

Lebenshilfe: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz weit von Sicherung selbstbestimmten Lebens und gesellschaftlicher Teilhabe entfernt

Podium bei der Pressekonferenz der Armutskonferenz zu Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
VertretungsNetz

“Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu verpflichtet Menschen mit Behinderungen ein menschenwürdiges und der Umgebung gleich gestelltes Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen brauchen eine Lebensgrundlage für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftlicher Teilhabe. Eine bundesweit einheitliche Sozialhilfe sollte diese Rechte widerspiegeln – der derzeitige Gesetzesentwurf ist davon weit entfernt”, erklärte Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Armutskonferenz. 

Die Lebenshilfe sieht den Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes als nicht geeignet, um Menschen mit Behinderungen die in der UN-BRK zugesicherte gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Besonders gilt dies für die Gruppe der Menschen mit intellektuellen Behinderungen, die in der Regel als erwerbsunfähig eingestuft werden. 

Gesetzesentwurf sorgt für große Besorgnis und tatsächliche Verschlechterungen 

Die Vorteile des Gesetzesentwurfes zur Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen sind nicht ersichtlich. Vielmehr sorgen Kann-Bestimmungen der Zusatzleistungen für große Besorgnis. Sie lassen offen, wie sich die einzelnen Bundesländer für etwaige Zusatzleistungen entscheiden. Hier fordert die Lebenshilfe dringenden Klärungsbedarf! 

Des Weiteren trifft die „Mindestsicherung Neu“ besonders Mehrkind-Familien von Kindern mit und ohne Behinderungen. Da nun der Gesamtbetrag auf alle Kinder gleichmäßig aufgeteilt werden soll, ist der Bedarf an behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht entsprechend gedeckt. 

Massive Verschlechterungen werden sich zusätzlich in Wien bemerkbar machen, da Menschen mit intellektuellen Behinderungen nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden würden. Dies bedeutet ein Einkommensverlust von 258,91€ im Monat für Menschen, die darauf stark angewiesen sind, um sich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

Die Lebenshilfe fordert daher eine eigene bundesweite einheitliche Definition von Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in das Gesetz aufzunehmen. 

Auch in Tirol werden Menschen mit intellektuellen Behinderungen in Wohngemeinschaften stark vom Gesetzesentwurf benachteiligt. Sie würden zum Beispiel in einer Dreier-Wohngemeinschaft um 295,95€ weniger als bisher bekommen. 

Die Mindestsicherung – mehr Pflaster als nachhaltig sinnvolle Lösung

Die Existenzsicherung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen sollte laut Lebenshilfe langfristig nicht im Rahmen der Sozialhilfe und Mindestsicherung geregelt werden. Vielmehr sollte gesondert dafür Sorge getragen werden, dass bundesweit ein individueller Rechtsanspruch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen auf ein Einkommen bzw. eine Grundsicherung besteht, welches ein inklusives Leben ermöglicht.

Selbstvertreterin Hanna Kamrat, Vizepräsidentin der Lebenshilfe, meint dazu abschließend: „Die Mindestsicherung ist daher nicht eine geeignete Unterstützungsform für Menschen mit intellektuellen Behinderungen. Sie benötigen einen eigenen Rechtsstatus, der langfristig erarbeitet werden sollte.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich