Gleichbehandlung bei der Rehabilitation

Einstimmig wurde die Resolution: "Rehabilitation - Gleiches Recht für alle" beschlossen.

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Über 100 Repräsentanten der österreichischen Behindertenorganisationen waren auf Initiative der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) am Freitag, den 16. April 1999 zu dem Symposium „Rehabilitation – Gleiches Recht für alle“ nach Wien gekommen.

Primarius Dr. Hans Peter Jonas (Reha Zentrum Bad Häring) machte in seinem Referat deutlich, welche gravierenden Unterschiede in der Rehabilitation durch eklatante Leistungsdifferenzen der verschiedenen Kostenträger vorhanden sind. Nur bei einem klassischen Arbeitsunfall kann derzeit umfassend und bedürfnisorientiert rehabilitiert. In allen anderen Fällen muß immer wieder eine berufliche und soziale Rehabilitation unterbleiben, da der zuständige Kostenträger die Finanzierung verweigert.

„Die Gleichstellung in der Rehabilitation unabhängig von der Ursache der Behinderung ist unser Ziel“, formulierte Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR in seinem Referat die Forderung der Behindertenverbände. Voget verwies dabei auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Alfred Dallinger, der bereits im Jahre 1987 eine einheitlichen Rehabilitationsversorgung anregte.

Mit den Worten „Diese einheitliche Rehabilitationsversorgung ist unsere Vision, und wir werden solange dafür kämpfen, bis diese auch in die Realität umgesetzt wird“ setzte der Präsident den Auftakt für eine Unterschriftenkampagne zur Resolution.

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