Grüne: 100% ORF-Gebühr nur bei 100 % Leistung für Menschen mit Behinderungen

Jarmer: Gehörlose, blinde, hör- und sehbehinderte Menschen müssen vollen Zugang zu ORF-Angeboten bekommen

Teletext im ORF
BIZEPS

„Gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen zahlen in Österreich die volle GIS-Gebühr , bekommen dafür jedoch nur ca. ca. 30 % Leistung in Form von Untertitelung“, kritisiert die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer, anlässlich der heutigen ORF-Enquete.

Ebenso geht es blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich: Auch sie zahlen 100 % GIS-Gebühr, obwohl das Angebot an Hörfilmen und Audiodeskription bescheiden ist. Im Gegensatz zu Hörbehinderten, denen laut ORF-Gesetz ‚das Verfolgen der Sendungen erleichtert‘ werden soll, sind Blinde und Sehbehinderte nicht einmal im ORF-Gesetz erwähnt.

Österreich verstößt damit gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegen den Artikel 21- Recht der freien Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen. Dabei hat sich Österreich durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass „Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderungen geeignet sind, zur Verfügung gestellt werden.“

„Der Zugang zu den Programmen des ORF für Menschen mit Behinderungen ist jährlich um 15 % zu steigern“ fordert Jarmer. „Bis zu einem vollen Ausbau ist die Gebühr an die tatsächliche Leistung anzupassen, die Differenz hat der Bund zu tragen“, fordert Jarmer.

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