Grüne Wien/Spielmann begrüßt Prüfung der Wiener Mindestsicherung durch den Verfassungsgerichtshof

Stadt Wien muss junge Menschen unterstützen, nicht sanktionieren

Viktoria Spielmann
GRÜNE

Im November 2022 hat das VertretungsNetz eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz eingereicht.

Nun nimmt sich der Verfassungsgerichtshof dieser Beschwerde an. Er prüft eine Regelung, nach der unter 25-jährige Arbeitslose ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Kürzungen der Mindestsicherung von 25 Prozent hinnehmen müssen. Mit dieser Regelung werden Menschen mit Behinderung besonders benachteiligt.

„Wir begrüßen, dass sich der Verfassungsgerichtshof dem Anliegen annimmt. Bereits im November 2022 haben wir Stadtrat Hacker aufgefordert, die Verschärfungen für unter 25-jährige Mindestsicherungsbezieher:innen zurückzunehmen und das Gesetz zu reparieren. Bis dato ist nichts passiert. Wir stehen für eine progressive Sozialpolitik, die die Menschen ermächtigt und unterstützt und nicht mit Kürzungen bestraft,“ so Viktoria Spielmann, Sozialsprecherin der Grünen Wien.

„Menschen, die auf eine passende Schulung, Ausbildung oder auf einen Deutschkurs warten, werden dafür sanktioniert, dass sie keinen Platz bekommen. Hier wird ein Systemversagen auf Individuen übertragen. Das ist nicht tolerierbar,” so Spielmann.

Besonders irritiert sind die Grünen Wien von den Aussagen der Stadt Wien, dass die Klage nach hinten losgehen könnte. „Die Stadt Wien wäre gut beraten, Betroffene von Diskriminierung nicht zu entmutigen, sich für ihre Rechte einzusetzen“, so Spielmann.

Es braucht eine Wiedereinführung der 4-monatigen Orientierungsphase und der Verpflichtung der Behörden, arbeitslosen jungen Menschen adäquate und verfügbare Angebote zu machen.

Eine entsprechende Struktur wurde unter grüner Regierungsbeteiligung mit dem U 25 – eine gemeinsame Stelle des AMS Wien und der MA40 – geschaffen.

Darüber hinaus muss das Angebot für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt- und Ausbildungssektor dringend ausgebaut werden.

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