Verschiedene Sozialhilfegesetze und Anspruchsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern haben gerade für die ärmsten der Gesellschaft eine unverständliche Rechtsgrundlage geschaffen.
„Mit sozialer Verantwortung den Menschen soziale Sicherheit zu bieten, ist eine der vorrangigen Aufgaben des Staates. Dies darf aber nicht bedeuten, dass man undifferenziert das Füllhorn ausschüttet und ein völlig leistungsfeindliches Grundeinkommen einführt. Ich stehe für den weiteren Ausbau der bedarfsorientierten Lebenssicherung – also Unterstützung für diejenigen, die sie wirklich brauchen. Die weitere außerturliche Erhöhung der Mindestpensionen und die Hebung dieser über die Armutsgrenze ist ein gutes Beispiel für eine gestärkte bedarfsorientierte Lebenssicherung“, betont Sozialministerin Ursula Haubner.
Wichtiger wäre es vielmehr, endlich eine österreichweit einheitliche Sozialhilfe zu schaffen, die auch die Wohn- und Mietzinsbeihilfen umfasst, so Haubner. Verschiedene Sozialhilfegesetze und Anspruchsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern haben gerade für die ärmsten der Gesellschaft eine unverständliche Rechtsgrundlage geschaffen.
Bisher ist die Vereinheitlichung immer am Widerstand der Länder gescheitert. Es ist ein Gebot der Stunde daran zu arbeiten, dass es zu der Sozialhilfe einen einfachen und unkomplizierten Zugang für all jene gibt, die staatliche Hilfe wirklich brauchen.
Sozialministerin Haubner fordert in diesem Zusammenhang, dass man den Weg der Stärkung von Familien weiter gehen muss. Es gibt dafür Instrumente, wie die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung, den Kinderbetreuungsscheck oder den Wegfall der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. „Ich hoffe auch darauf, dass bewährte Maßnahmen, wie die Behindertenmilliarde und in deren Umfeld das Clearing, sowie die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen beibehalten und sogar weiter ausgebaut werden“, erklärte die Sozialministerin.
Neben einer Stärkung für pflegende Angehörige und hier vor allem einer weiteren spürbaren Erhöhung des Pflegegeldes, sollen vor allem die Rahmenbedingungen für die Pflege zu Hause ebenfalls weiter verbessert werden.
„Eine effektive Armutsbekämpfung muss den Bogen von der Bekämpfung der Kinderarmut bis zur Sicherung eines würdigen Alterns spannen und die bedarfsorientierte Lebenssicherung in schwierigen Situationen garantieren“, stellt Haubner abschließend fest.
margarete aulehla,
13.12.2006, 10:17
wie viele jungfamilien würden aus der wohnförderung herausfallen, wenn es diese „neue sozialhilfe“ gäbe?
soll es dann noch notstandshilfe geben? oder wird diese gestrichen? und was sollen dann die leute machen, die eine eigentumswohnung haben? (brauchen die diese „neue sozialhilfe“ dann im sinne der ministerin bzw. kommt dann gleich ein pfandrecht auf die wohnung, nach ein paar monaten der arbeitslosigkeit?
werden studentInnen, die aus der familienbeihilfe/dem stipendienbezug herausgefallen sind, weil sie schon zu alt sind/schon zu lange studieren, mit „neuer sozialhilfe“ ihr studium endlich abschließen können, oder weiterhin fulltime in kombijobs von problemstoffsammlung/altenbesuchsdienst geringfügig uäm. um 500 euro netto arbeiten müssen („zuviel zum sterben/genug zum überleben,aber zuwenig zeit und geld zum studieren?“)
irgendwo klingt mir das ein bißchen nach sozialschmarotzerargumentation und wählerfang.
die bürokratischen hürden für transferbezüge gehören durchforstet, und hier wären wohl auch bundeseinheitliche gesetze günstig, doch diese besser in form von zusatzleistungen im rahmen des finanzausgleiches bund-länder, – ich frage mich nämlich, warum die länder gegen der vereinheitlichung sind, – sie werden schon gründe haben, – und diese gehören geklärt, beseitigt.
Gerhard Lichtenauer,
10.12.2006, 18:10
Klingt doch alles sehr gut: Bedarfsorientierte Lebenssicherung, bundeseinheitliche Sozialhilfe etc., nur der politische Wille war seitens bisheriger Regierungen nie zu erkennen. Als österreichischen Staatsbürger und EU- Bürger ist es für mich (gelinde ausgedrückt) „mehr als äußerst unverständlich“, dass der bloße Länder- Zuständigkeits- Wechsel bei Sozialhilfe und Behindertenhife alle Institutionen maßlos überfordert. Was sich da auf dem Rücken von Hilfsbedürftigen abspielt und wie viele Menschen, die nicht genügend Möglichkeiten bzw. Durchhaltevermögen haben, auf der Strecke bleiben, ist für eines der reichsten Länder der Welt mit angeblich sozialer Orientierung, eine unfassbare Schande. Den unmenschlichen Spießrutenlauf, der von den Ländern vor Allem Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftigkeit und deren pflegenden Nahestehenden zugemutet wird, nur als „unverständliche Rechtsgrundlage“ zu bezeichnen ist eine große Untertreibung, die nur zustande kommen kann, wenn der Bezug zur Realität nur mehr vom Schreibtisch aus stattfindet und von Funktionären vermittelt wird.