Guggenberger: Koalition beweist Problemlösungsfähigkeit

Mit der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz gelten künftig für Bund, Länder und Gemeinden die gleichen Regelungen wie für private Dienstgeber.

Walter Guggenberger
ÖAR

Das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden sind zum Beispiel ab 1. Jänner kommenden Jahres verpflichtet, auf 25 Beschäftigte einen behinderten Mitarbeiter anzustellen. Bisher waren Bund, Länder und Gemeinden vom Gesetz bevorzugt, weil sie nur auf 32 Dienstnehmer einen Behinderten beschäftigen mußten.

Auf diese Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes haben sich die Koalitionspartner geeinigt. Heute wird der Ministerrat die entsprechende Regierungsvorlage beschließen. „Trotz aller atmosphärischen Störungen der letzten Wochen hat die Koalition damit ihre Problemlösungsfähigkeit bewiesen“, erklärte SPÖ-Abgeordneter Walter Guggenberger am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird auch das Modell Arbeitsassistenz flächendeckend in ganz Österreich ausgebaut werden können und die bestehenden Einrichtungen abgesichert. In Tirol gibt es diese Einrichtung mittlerweile im Großraum Innsbruck, sowie in Wörgl, Imst und Lienz, informierte der Tiroler SPÖ-Abgeordnete.

Geeinigt haben sich die Koalitionsverhandler auch auf eine Änderung beim Kündigungsschutz für behinderte Dienstnehmer. „Während der ersten drei Monate eines Dienstverhältnisses wird ein behinderter Mitarbeiter in Zukunft gekündigt werden können, nachher ist eine Kündigung nur mehr möglich, wenn die im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen vorliegen.

Allzuviele Unternehmen haben den Kündigungsschutz als Ausrede benützt, um sich vor der Beschäftigung behinderter Mitarbeiter zu drücken. Ich hoffe, daß diese neue, flexiblere Regelung dazu führt, daß mehr Behinderte im Arbeitsleben eine faire Chance bekommen“, erklärte Guggenberger abschließend.

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