Guggenberger: Verbrechensopfer haben Anspruch auf Pflegegeld

"Die Dienstag im Sozialausschuß behandelte Vorlage, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird, bringt für die betroffenen Opfer wesentliche Fortschritte.

Walter Guggenberger
ÖAR

Neben der Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen für Opfer und Hinterbliebene wird ab 1.1.1999 auch Pflegegeld gewährt werden. Der von ÖVP-Justizsprecherin Fekter vorgeschlagene Antrag zur Abgeltung von Schmerzensgeld übersteigt jedoch die Grenzen dieses Gesetzes.

Kollegin Fekter sollte sich als Vorsitzende des Justizausschusses mehr auf den Opferschutz, im Strafverfahren konzentrieren. Man muß sich fragen, ob das ‚muntere Lizitieren‘ frühe Vorboten des kommenden Wahlkampfes sind“, so SPÖ-Gesundheitssprecher Walter Guggenberger gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Derzeit werden im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes Verdienst- und Unterhaltsentgang, Heilfürsorge, orthopädische Versorgungen, Pflege- und Blindenzulage sowie Bestattungskosten abgegolten. Ab 1.1.1999 kommen die Abgeltung der Selbstkosten für psychotherapeutische Behandlungen sowie die Gewährung von Pflegegeld hinzu.

Damit hat Österreich, das übrigens in der Ära Kreisky das erste Land der Welt war, das ein Verbrechensopfergesetz beschlossen hat, zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Opferhilfe gesetzlich verankert. Daß nun gerade Vertreter aus dem Wirtschaftsbund kostenmäßig in keiner Weise abschätzbare Forderungen ins Blitzblaue stellen, widerspreche der Vorgehensweise eines verantwortungsbewußten Gesetzgebers, schloß Guggenberger.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich